{"id":14607,"date":"2022-09-28T08:01:08","date_gmt":"2022-09-28T06:01:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14607"},"modified":"2022-09-23T12:22:51","modified_gmt":"2022-09-23T10:22:51","slug":"regierung-will-preise-von-medikamenten-verheimlichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2022\/09\/regierung-will-preise-von-medikamenten-verheimlichen\/","title":{"rendered":"Regierung will Preise von Medikamenten verheimlichen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14616\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14616 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/09\/361503309_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/09\/361503309_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/09\/361503309_highres-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Nur den Endpreis soll die \u00d6ffentlichkeit kennen: Apotheke in Bern. (Foto: Gaetan Bally\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Vereinbarungen zu Preismodellen im Krankenversiche\u00adrungs\u00adge\u00adsetz (KVG) sollen k\u00fcnftig vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden. So fordert es der Bundesrat. Diese Zugangsbeschr\u00e4nkung w\u00fcrde das \u00d6ffentlichkeitsprinzip empfindlich einschr\u00e4nken.<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat kann Einheiten der Bundesverwaltung vom Geltungsbereich des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes ausnehmen. Darauf hat er bislang verzichtet. In der Revision des Krankenversicherungsgesetzes <a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/dam\/bag\/de\/dokumente\/kuv-leistungen\/Laufende%20Revisionsprojekte\/kvg-aenderung-massnahmen-kostendaempfung-paket-2\/botschaft-kodae-massnahmen-paket-2.pdf.download.pdf\/Botschaft%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Bundesgesetzes%20%C3%BCber%20die%20Krankenversicherung%20(Massnahmen%20zur%20Kostend%C3%A4mpfung%20%E2%80%93%20Paket%202).pdf\">sieht die Regierung nun vor<\/a>, das \u00d6ffentlichkeitsprinzip teils ausser Kraft zu setzen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Konkret soll das \u00d6ffentlichkeitsgesetz nicht mehr gelten, wenn es um die Vereinbarung von Preismodellen und allf\u00e4lligen R\u00fcckerstattungen geht. Der Bundesrat spricht von \u00abunumg\u00e4nglichen\u00bb Restriktionen zu Ungunsten der Transparenz. Er argumentiert, der Markt sei nicht bereit, hier Transparenz zuzulassen. Es sei n\u00f6tig, den effektiven Preis, der f\u00fcr ein Arzneimittel bezahlt werden muss, geheim zu halten. Nur so profitiere die Bev\u00f6lkerung von einem schnellen Zugang zu neuen innovativen Therapien.<\/p>\n<p><strong>Kostentransparenz im Gesundheitswesen ist wichtig<\/strong><\/p>\n<p>Mit dieser Transparenzeinschr\u00e4nkung widerspricht der Bundesrat der Jurisprudenz, basierend auf Urteilen des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Diese haben in der Vergangenheit klargestellt, dass sich Unternehmen, welche mit der \u00d6ffentlichkeit Gesch\u00e4fte abschliessen, eine erh\u00f6hte Transparenz gefallen lassen m\u00fcssen. Schliesslich werden Medikamentenpreise zu einem grossen Teil aus \u00f6ffentlichen Mitteln finanziert. Auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte und die WHO setzen sich konsequent f\u00fcr eine umfassende Verwaltungstransparenz ein.<\/p>\n<p>Dieser R\u00fcckschritt in Richtung Geheimhaltungsprinzip ist besonders st\u00f6rend, weil ein breiter gesellschaftlicher Konsens \u00fcber die Wichtigkeit von Kostentransparenz im Gesundheitswesen besteht. Wird das \u00d6ffentlichkeitsprinzip von Fall zu Fall und je nach Interessen beschnitten, wird dieses in Zukunft zur Zielscheibe von Lobbyisten und Interessensvertretern. Das Ziel des \u00d6ffentlichkeitsprinzips \u2013 das Vertrauen von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu gewinnen \u2013 w\u00e4re akut gef\u00e4hrdet. Zudem ist eine \u00f6ffentliche Kontrolle auch bei der Preisfestsetzung von Medikamenten wichtig.<\/p>\n<p><strong>Privatinteressen k\u00f6nnen reguliert werden<\/strong><\/p>\n<p>Zugangsgesuchsstellenden, denen es offensichtlich um die Ausforschung der Konkurrenz geht, kann die Verwaltung im Rahmen einer Abw\u00e4gung von \u00f6ffentlichen gegen\u00fcber privaten Interessen einen Riegel vorschieben. Die im \u00d6ffentlichkeitsgesetz vorhandenen Ausnahmebestimmungen gen\u00fcgen vollends, um der Transparenz \u00fcbergeordnete Interessen zu sch\u00fctzen. Eine gute Gesundheitsversorgung der Bev\u00f6lkerung ist auch mit den heute geltenden Transparenzregeln sicherzustellen.<\/p>\n<p>Es ist wichtig, dass die \u00d6ffentlichkeit auch in Zukunft nachvollziehen kann, wie Medikamentenpreise zustande kommen. Es ist zentral, dass sich die Regierung f\u00fcr den Grundsatz der Transparenz staatlichen Handelns einsetzt. Gerade bei Arzneimittelpreisen ist Transparenz notwendig. Es darf nicht sein, dass sich der Staat zum Komplizen in einem intransparenten Preispoker macht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Vereinbarungen zu Preismodellen im Krankenversiche\u00adrungs\u00adge\u00adsetz (KVG) sollen k\u00fcnftig vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden. So fordert es der Bundesrat. Diese Zugangsbeschr\u00e4nkung w\u00fcrde das \u00d6ffentlichkeitsprinzip empfindlich einschr\u00e4nken. Der Bundesrat kann Einheiten der Bundesverwaltung vom Geltungsbereich des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes ausnehmen. Darauf hat er bislang verzichtet. 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