{"id":1426,"date":"2011-06-22T23:10:00","date_gmt":"2011-06-22T21:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=1426"},"modified":"2015-01-16T16:36:53","modified_gmt":"2015-01-16T15:36:53","slug":"ran-an-die-dokumente-von-verwaltung-und-behorden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/06\/ran-an-die-dokumente-von-verwaltung-und-behorden\/","title":{"rendered":"Ran an die Dokumente von Verwaltung und Beh\u00f6rden"},"content":{"rendered":"<p><em>Interview Bettina B\u00fcsser.<\/em> <strong>Das Medienmagazin Edito + Klartext hat sich mit Martin Stoll, Leiter Recherchedesk der SonntagsZeitung, und Hansj\u00fcrg Zumstein, Dokumentarfilmer <\/strong><strong>beim Schweizer Fernsehen \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsgesetz und die \u00abgrossen Jaggr\u00fcnde\u00bb in der Bundesverwaltung unterhalten.<\/strong><\/p>\n<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_1437\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-1437\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/06\/Bild-Interview-Edito-1.jpg\" alt=\"\" width=\"262\" height=\"331\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Hansj\u00fcrg Zumstein (links) und Martin Stoll: \u00abWir wollen den Medienschaffenden zeigen, dass dieses Gesetz ein alltagstaugliches Recherchewerkzeug ist.\u00bb (Fotos: Reto Schlatter)<\/p><\/div><strong>EDITO+KLARTEXT:<\/strong> <em>Das Schweizer \u00d6ffentlichkeitsgesetz <\/em><em>ist seit f\u00fcnf Jahren in Kraft \u2013 wie wichtig ist es f\u00fcr den <\/em><em>Journalismus?<\/em><\/div>\n<p><strong>MARTIN STOLL:<\/strong> Es ist ein wichtiges Arbeitsinstrument f\u00fcr Medienschaffende. Damit kommen wir an authentische, ungefilterte Informationen aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Ausserdem hat allein seine Existenz dazu gef\u00fchrt, dass die Entscheide von staatlichen Pressestellen und Mediensprechern eher zugunsten von Medienschaffenden ausfallen. Das Gesetz verpflichtet die staatliche Verwaltung, Dokumente zug\u00e4nglich zu machen. Es liefert in der Auseinandersetzung um die Offenlegung von Informationen gute Argumente, man ist den Entscheiden der Verwaltung nicht mehr ohnm\u00e4chtig ausgeliefert.<\/p>\n<p><strong>HANSJ\u00dcRG ZUMSTEIN:<\/strong> Das Gesetz ist wichtig, aber es wird zu wenig benutzt. Ich stelle noch keinen Kulturwechsel fest. Das h\u00e4ngt auch damit zusammen, dass viele Journalisten dieses Instrument gar nicht wahrnehmen, sei es aus Zeitdruck oder sei es, weil sie es noch zu wenig kennen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><em>Was beinhaltet dieses \u201eBundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung\u201d (BG\u00d6)?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Fr\u00fcher galt in der Bundesverwaltung das Geheimhaltungsprinzip. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hatten kein verbrieftes Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, ausser sie konnten ein besonderes Interesse nachweisen. Mit dem BG\u00d6 gilt nun das \u00d6ffentlichkeitsprinzip. Abgesehen von den im Gesetz festgelegten Ausnahmen sind nun alle amtlichen Dokumente \u00f6ffentlich: alle Papiere, Daten, Mails, Powerpoint-Pr\u00e4sentationen und Bilder der Bundesverwaltung. Denn das BG\u00d6 gilt nur dort.<\/p>\n<p><em>Ihr seid Mitglieder des Vereins \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch, der eine Website zum Gesetz lanciert. Was ist die Motivation daf\u00fcr?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Wir wollen den Medienschaffenden zeigen, dass dieses Gesetz ein alltagstaugliches Recherche-Werkzeug ist. Wird es nicht genutzt, schl\u00e4ft es ein. Um eine gute Rechtspraxis zu entwickeln, braucht es Leute, die Antr\u00e4ge stellen und gegen abschl\u00e4gige Entscheide von \u00c4mtern opponieren. Wir wollen den Druck auf die Verwaltung erh\u00f6hen, damit sie dieses Gesetz gut und professionell anwendet. Das ist heute nicht immer der Fall.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>In unserem Verein tauschen wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz aus. Vor allem aber bieten wir auf unserer Homepage Instrumente an, damit die Journalisten es nutzen k\u00f6nnen. Doch es gibt Probleme mit der Umsetzung: Verlangt jemand Einsicht in Dokumente der Bundesverwaltung und sie wird nicht gew\u00e4hrt, ist die n\u00e4chste Entscheidungsinstanz die Schlichtungsstelle, der eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsvbeauftragten (ED\u00d6B). Er soll das Gesuch laut Gesetz innerhalb von 20 Tagen behandeln. Doch diese Frist wird nicht eingehalten.<\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten als Schlichtungsstelle werden von Politik und Regierung nicht gen\u00fcgend Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt. Deshalb wurde die 20-Tage-Frist kaum eingehalten, und der ED\u00d6B wurde daf\u00fcr von Gerichtsinstanzen ger\u00fcgt. \u00c4rgerlich ist, dass der Bundesrat diesen Missstand auf den 1. Juli hin legalisiert: In Zukunft kann der ED\u00d6B Fristen erstrecken, muss sich also nicht mehr an die urspr\u00fcnglich vom Gesetz vorgesehene Bearbeitungszeit halten. Mehr Mittel wollte der Bundesrat nicht sprechen. Das zeigt, wie ernst es unserer Regierung mit dem Transparenzgesetz ist.<\/p>\n<p><em>Machen bestimmte Departemente oder Teile der Verwaltung bei der Umsetzung des Gesetzes mehr Probleme als andere?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Es gibt grosse Unterschiede. Das Aussendepartement beispielsweise hat eine zentrale Stelle geschaffen, welche Einsichtsgesuche recht professionell behandelt. Zwar gibt es in manchen F\u00e4llen auch dort Probleme. Andere Stellen der Verwaltung setzen das Gesetz aber unakzeptabel schlecht um und lassen Journalisten gezielt ins Leere laufen. Sie hebeln die Transparenz mit \u00fcberh\u00f6hten Geb\u00fchrenforderungen aus oder spielen auf Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Medien f\u00fcr eine gute Umsetzung des Gesetzes engagieren.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> \u2026 \u00e4hnlich wie in den USA. Dort bieten Journalistenorganisationen Musterbriefe f\u00fcr jedes Departement, f\u00fcr jede Verwaltungsstelle an, die man online ganz einfach mit ein paar Klicks erstellen kann. Das tun wir auf unserer Site auch.<\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Manchmal gibts auch tolle Erfolgserlebnisse. Als ich k\u00fcrzlich die Verflechtungen der Mitglieder des Rats des eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI mit der Atomindustrie recherchierte, bekam ich, gest\u00fctzt auf das BG\u00d6, innert weniger Stunden Einsicht in Sitzungsprotokolle. So wurde klar, dass der Pr\u00e4sident Engagements nicht deklariert. Die Verwaltung h\u00e4tte mir sowieso Einsicht gew\u00e4hren m\u00fcssen, doch h\u00e4tte ich mein Recht einklagen m\u00fcssen, h\u00e4tte es zwei Jahre dauern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Die Erw\u00e4hnung des BG\u00d6 sollte zu einem Standardinstrument werden: Wenn Journalisten von der Verwaltung Informationen verweigert werden, k\u00f6nnen sie darauf hinweisen, dass sie mithilfe des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes Einsicht fordern k\u00f6nnen. Die Einsicht wird so zur Verhandlungssache, und der Journalist kann sich m\u00f6glicherweise mit der Verwaltung darauf einigen, dass sie zumindest einen Teil der Informationen herausgibt.<\/p>\n<p><em>An der Medienrechtstagung des Medieninstituts habt ihr von ungehobenen Sch\u00e4tzen, riesigen Datenmengen gesprochen, die brachliegen.<\/em><\/p>\n<p><em><!--nextpage--><\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Allein in vier Departementen der Bundesverwaltung werden aktuell Daten im Umfang von 10 Millionen Gigabyte abgespeichert, nur etwa 1500 Gigabyte sind \u00fcber Websites zug\u00e4nglich gemacht. Zwar enthalten diese 10 Millionen Gigabyte auch Anwendungen und Entw\u00fcrfe, es f\u00e4llt also nicht alles unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Doch diese Rechnung macht die Gr\u00f6sse der Jagdgr\u00fcnde klar. Zu jedem Thema existiert in der Verwaltung ein amtliches Dokument. Medienschaffende sollten sich immer fragen: \u201eWo ist es zu holen?\u201d<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Wir haben bisher nur einen Bruchteil dessen geholt, was m\u00f6glich w\u00e4re. In den USA hat der Journalist David Barstow im Zusammenhang mit dem Irakkrieg Einblick in den gesamten Mail-Verkehr der Verwaltung mit Medien und in den Medien auftretenden Experten verlangt. Er erhielt Unmengen von Datenmaterial, mit dessen Hilfe er nachwies, dass die Bush-Verwaltung systematisch Experten manipuliert hat, die dann bei Fox-TV als unabh\u00e4ngige Experten aufgetreten sind. Wenn die Verwaltung ein Dokument nicht herausgibt, kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden.<\/p>\n<p><em>Tut ihr das immer?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Oft. Das Unsch\u00f6ne ist: Es dauert eben Monate bis Jahre, bis eine Schlichtung vom ED\u00d6B beantwortet ist. Ich habe 2009 beim Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz ein Dokument beantragt, nach zwei Jahren wurde der Schlichtungsantrag positiv beantwortet. Ich bekam ein veraltetes und publizistisch \u00fcberhaupt nicht mehr interessantes Dokument. Doch es braucht die Schlichtungsstelle, damit \u00c4mter, wenn sie nicht dem Gesetz entsprechend handeln, in die Schranken gewiesen werden.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Es gibt ja eben diese gesetzliche Frist, innerhalb derer das Gesuch an die Schlichtungsstelle behandelt werden m\u00fcsste. Doch mangels Ressourcen h\u00e4lt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte sie nicht ein. Das ist f\u00fcr uns Journalisten ein wesentlicher Nachteil.<\/p>\n<p><em>Wenn die Schlichtungsstelle negativ entschieden hat, kann man den Fall weiterziehen?<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><strong>STOLL: <\/strong>Die n\u00e4chste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Aber du gehst dann ein Prozessrisiko von 5000 bis 15 000 Franken ein. Welcher Verlag bezahlt das \u2013 f\u00fcr ein Dokument, das er kaum nutzen kann, weil es, wenn man es erh\u00e4lt, veraltet ist?<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Ich habe aktuell so einen Fall am Laufen. Die Verwaltung beantragt, das Gesuch sei unter Kostenfolge abzulehnen. Wenn sie damit Erfolg hat, wird es das Schweizer Fernsehen etwas kosten. Doch jeder Fall, der vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wird, tr\u00e4gt zur Rechtsprechung bei und schafft so eine Basis f\u00fcr sp\u00e4tere Gesuche an die Verwaltung und an die Schlichtungsstelle.<\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Ja, der Gang vor den Richter ist wichtig. Ich wollte von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung Einblick in die internen Reporting-Instrumente haben. Das wurde strikt abgelehnt. Die Schlichtungsstelle entschied dann zu meinen Gunsten. Weil die Steuerverwaltung damit nicht einverstanden war, musste ich das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Dieses akzeptierte die absolute Transparenzverweigerung des Steueramtes nicht und steckte in einem differenzierten Urteil die Transparenzpflichten der Verwaltung ab. Das war ein sehr wichtiges Urteil, da es Grenzen definiert hat.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>Im BG\u00d6 sind gewisse Grenzen definiert, etwa die Privatsph\u00e4re. Es ist klar, dass wir Journalisten diese akzeptieren. Manchmal ist eine Grenze jedoch eine Definitionsfrage. Wenn es eine etablierte Rechtspraxis gibt, ist das sowohl f\u00fcr uns Journalisten wie auch f\u00fcr die Verwaltung von Vorteil.<\/p>\n<p><em>Gewisse Bereiche sind ja gem\u00e4ss BG\u00d6 explizit vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip ausgenommen, etwa die Schweizerische Nationalbank und die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission.<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Und das eidgen\u00f6ssische Parlament. Es hat sich bei der Schaffung des Gesetzes selber vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip ausgenommen.<\/p>\n<p><em>Muss man das akzeptieren? Oder gibt es die Idee, das Gesetz noch auszudehnen?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Ich w\u00e4re schon sehr zufrieden, wenn das jetzige Gesetz gut umgesetzt w\u00fcrde. Danach k\u00f6nnte man dar\u00fcber diskutieren, ob es auf weitere Bereiche ausgedehnt werden k\u00f6nnte. Daf\u00fcr wird sich im Parlament aber kaum eine grosse Lobby finden. Man hat das BG\u00d6 eingef\u00fchrt, weil es zu den Instrumenten einer guten Staatsf\u00fchrung geh\u00f6rt, nicht, weil man stark f\u00fcr Transparenz einsteht.<\/p>\n<p><em>Laut Schlichtungsstelle gab es seit Inkraftsetzung des Gesetzes 162 Schlichtungsantr\u00e4ge, davon stammten 60, also nicht einmal die H\u00e4lfte, von Medienschaffenden.<\/em><\/p>\n<p><em><!--nextpage--><\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Das ist interessant. In der Schweiz arbeiten viele Journalisten gerne nur mit dem Notizblock, lassen sich von den involvierten Personen informieren. Es gibt wenige, die mit Quellen arbeiten, Dokumente suchen und auswerten. Schade. Denn so kommst du zu Storys, die noch niemand anderes entdeckt hat. Rund ein Viertel meiner Geschichten sind im letzten Jahr mithilfe des BG\u00d6 entstanden.<\/p>\n<p><em>Woran liegt es, dass diese Art Recherche in der Schweiz weniger praktiziert wird?<\/em><\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>Es liegt oft an mangelnden Ressourcen. Wenn man an einer aktuellen Geschichte arbeitet und eine Auskunft nicht erh\u00e4lt, hat man h\u00e4ufig nicht die Ressourcen, sich darum zu k\u00fcmmern, ob man auf einem anderen Weg an die Information herankommt. Ausserdem braucht es Zeit, einen Antrag zu schreiben, der sich auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz abst\u00fctzt. Mithilfe der Tools, die wir auf unserer Website anbieten, soll zumindest das schneller und einfacher gehen.<\/p>\n<p><em>Was ist auf der Site www.oeffentlichkeitsgesetz.ch konkret geplant?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Wir zeigen den Journalisten, wie sie vorgehen sollen, wenn sie Dokumente aus der Bundesverwaltung erhalten wollen. Ein zentrales Element ist der Online-Antrags-Generator. Mithilfe von wenigen Klicks kann man mit ihm bei einer Verwaltungsstelle ein Einsichtsgesuch stellen. Das Amt muss innerhalb von 20 Tagen darauf antworten. L\u00e4uft diese Frist ab, wird der Journalist von unserem Tool darauf aufmerksam gemacht und kann eine Mahnung an das Amt ausl\u00f6sen. Hat er das Dokument erhalten, kann er das Amt bewerten: Wie transparent, wie schnell wurde gearbeitet, was hat der Vorgang gekostet?<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Wir bilden zudem auf der Site das Wissen \u00fcber das Gesetz und dessen Handhabung ab. Dazu geben wir Einblick in die Rechtsprechung, die sich ja durch Schlichtungen und Gerichtsverfahren ver\u00e4ndert. Wir stellen alle Instrumentarien zur Verf\u00fcgung, die man im Umgang mit dem BG\u00d6 braucht.<\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Ausserdem richten wir eine Whistleblower-Line f\u00fcr Bundesangestellte ein: Sie k\u00f6nnen uns \u00fcber einen sicheren Kommunikationskanal Hinweise auf \u201ebrisante\u201d Dokumente geben, die wir dann ganz legal verlangen.<\/p>\n<p><em>Ihr habt erw\u00e4hnt, dass der Vorgang kostet \u2013 an der Medienrechtstagung habt ihr vom \u201eTransparenzkiller Geld\u201d gesprochen. Weshalb?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Jedes Einsichtsgesuch ist grunds\u00e4tzlich geb\u00fchrenpflichtig. Bei der Berechnung dieser Kosten gibt es aber grosse Unterschiede. Die Bundeskanzlei etwa verzichtet grunds\u00e4tzlich auf Geb\u00fchren, gest\u00fctzt auf eine Bestimmung in der Geb\u00fchrenverordnung, die Medienschaffenden ein Geb\u00fchrenprivileg einr\u00e4umt. Die eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle hingegen hat einmal f\u00fcr ein 28-seitiges Dokument gegen 10 000 Franken von mir verlangt. Es hiess, drei Juristen mit einem Stundenansatz von 100 Franken m\u00fcssten es durcharbeiten, weil es als vertraulich klassifiziert war. Ich erhielt schon Rechnungen von 500 bis 800 Franken f\u00fcr 20-seitige Berichte. Das ist zu viel. Es kann nicht sein, dass mit Geldforderungen Transparenz verhindert wird.<\/p>\n<p><em>Stichwort Finanzen: Wie finanziert ihr Aufbau und Betrieb von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch?<\/em><\/p>\n<p><em><!--nextpage--><\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Tamedia finanziert die Initialkosten: 20 000 Franken plus zwei Monate Arbeit von Catherine Boss und mir. \u201eK-Tipp\u201d-Verleger Ren\u00e9 Schuhmacher unterst\u00fctzt uns ebenfalls. Der Verein, der die Site betreibt, ist aber v\u00f6llig unabh\u00e4ngig. An Kosten kommt die \u00dcbersetzung f\u00fcr die franz\u00f6sische Version dazu, die die Oertli-Stiftung bezahlt. Die Mittel f\u00fcr eine englische Version \u2013 damit auch ausl\u00e4ndische Kollegen einen Antrag stellen k\u00f6nnen \u2013 fehlen uns momentan noch. F\u00fcr den Betrieb der Site und f\u00fcr den Blog m\u00f6chten wir einen halben Tag pro Woche jemanden anstellen. Doch bis jetzt ist es uns noch nicht gelungen, die Mittel daf\u00fcr \u00fcber Stiftungen zu beschaffen.<\/p>\n<p><em>Wer unterst\u00fctzt eure Initiative sonst noch?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Ideell unterst\u00fctzt werden wir auch von der Konferenz der ChefredaktorInnen.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Das Schweizer Fernsehen ist ebenfalls interessiert daran, nicht zuletzt deshalb, weil man die Erfahrungen mit dem BG\u00d6 in die Ausbildungen mit einbeziehen m\u00f6chte. Es w\u00e4re \u00fcberhaupt wichtig, dass junge Medienschaffende in allen Medienschulen intensiv zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz geschult werden.<\/p>\n<p><em>Tamedia finanziert eure Initialkosten, hat aber bei ihren Redaktionen gespart.<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Unser Projekt wurde im Rahmen des Tamedia-F\u00f6rderpreises m\u00f6glich. Damit initiiert Verleger Pietro Supino gezielt publizistische Projekte. Zum Gl\u00fcck ist diese Innovation nicht weggespart worden. Dass der Verlag \u2013 ohne viel direkten Eigennutz &#8211; hier Geld investiert, finde ich l\u00f6blich. Auch wenn es nicht um die Summen geht, wie sie bei einem Personalabbau zur Debatte stehen.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>Der Verein ist nach seinen Statuten unabh\u00e4ngig, im Vorstand sind Journalisten aus verschiedenen Medienh\u00e4usern vertreten. Ich finde es super, dass ein Verlag f\u00fcr den Start des Projekts Geld zur Verf\u00fcgung gestellt hat.<\/p>\n<p><em>Es gibt ja allgemein Spartendenzen \u2013 und wenn niemand Zeit f\u00fcr Recherchen hat, n\u00fctzt das Instrument auch nichts.<\/em><\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>Wir k\u00f6nnen nur hoffen, dass sich das wieder korrigiert.<\/p>\n<p><em>Ist es \u00fcberhaupt Aufgabe von Journalisten, solche Transparenz-Hilfsmittel aufzubauen?<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL:<\/strong> Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte h\u00e4tte eigentlich die Pflicht, das Gesetz bekannt zu machen. Aber der Staat gibt ihm die Mittel daf\u00fcr nicht.<\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN:<\/strong> Es w\u00e4re vielleicht auch eine Aufgabe der Journalistenverb\u00e4nde, ihre Mitglieder diesbez\u00fcglich zu schulen. Nun ist es eben eine Initiative einer Gruppe von Journalisten, die sich an der \u201eGlobal Investigative Journalism Conference\u201d in Genf gebildet hat, weil wir festgestellt haben, dass ein wirkungsvolles Instrument quasi im Dornr\u00f6schenschlaf liegt.<\/p>\n<p><em>Ihr stellt allen Journalisten ein Recherche-Hilfsmittel zur Verf\u00fcgung. Dabei ist die Konkurrenz unter Journalisten \u2013 Stichwort Primeurs \u2013 ja sehr gross.<\/em><\/p>\n<p><strong>ZUMSTEIN: <\/strong>Es st\u00f6rt mich \u00fcberhaupt nicht, wenn andere Recherche-Journalisten gute Geschichten machen, im Gegenteil.<\/p>\n<p><em>Ich habe auch schon bisher immer wieder mit gewissen anderen Journalisten, die ebenfalls an einem bestimmten Thema dran waren, Informationen ausgetauscht.<\/em><\/p>\n<p><strong>STOLL: <\/strong>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz ist ein Instrument f\u00fcr alle. Damit f\u00f6rdern wir den Recherche-Journalismus als Ganzes. Wir Journalisten m\u00fcssen dieses Gesetz entwickeln, damit es ein Arbeitsinstrument bleibt. Wir sind nur gemeinsam stark.<\/p>\n<p><em>Das Gespr\u00e4ch f\u00fchrte Bettina B\u00fcsser am 25. Mai 2011 in Z\u00fcrich.<\/em><\/p>\n<p><em>Mitarbeit: Philipp Cueni<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview Bettina B\u00fcsser. 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