{"id":14227,"date":"2022-05-18T10:33:10","date_gmt":"2022-05-18T09:33:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=14227"},"modified":"2022-05-18T11:12:01","modified_gmt":"2022-05-18T10:12:01","slug":"luzerner-parlament-will-das-offentlichkeitsprinzip","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2022\/05\/luzerner-parlament-will-das-offentlichkeitsprinzip\/","title":{"rendered":"Luzerner Parlament will ein \u00ab\u00d6ffentlichkeitsprinzip light\u00bb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_14240\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14240 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/05\/367898200_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/05\/367898200_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2022\/05\/367898200_highres-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Stimmt der Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips zu: Luzerner Parlament. (Foto: Alexandra Wey\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>In Luzern fehlt ein Gesetz, das Zugang zu Verwaltungsdokumenten erm\u00f6glicht. Jetzt hat das Parlament einer Motion zugestimmt, die das \u00e4ndern k\u00f6nnte \u2013 wenigstens auf Kantonsebene.<\/strong><\/p>\n<p>Zwar wurde die Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) mit einer grossen Mehrheit verabschiedet (81 zu 21 Stimmen). Weil ein neues Luzerner Gesetz Gemeinden ausnimmt und der Zugang zu Verwaltungsdokumenten an Geb\u00fchren gekoppelt sein soll, lehnten Linke die Vorlage ab. Auch eine Schlichtungsstelle soll nicht m\u00f6glich sein.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Gegen die Einf\u00fchrung eines \u00d6ffentlichkeitsprinzips wehrte sich auch die SVP. Aufwand und Ertrag stimme nicht, ein B\u00fcrokratiemonster drohe, argumentierte die Partei.<\/p>\n<p>Jetzt muss die Regierung eine Vorlage f\u00fcr ein Luzerner \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausarbeiten und in die Vernehmlassung schicken. Die in der Motion formulierten Vorgaben lassen indessen bef\u00fcrchten, dass es in Luzern nicht zu einem fortschrittlichen Transparenzgesetz kommen wird: Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip soll nur f\u00fcr die Kantonsverwaltung eingef\u00fchrt werden. Neue Organe, wie beispielsweise eine Schlichtungsstelle, die sich in vielen Kantonen und auch beim Bund bew\u00e4hrt haben, soll es aus Kostengr\u00fcnden nicht geben. Zudem soll im Gesetz vorgesehen sein, dass bei hohem Aufwand Geb\u00fchren verlangt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Probleme sind programmiert<\/strong><br \/>\nDiese Vorgaben bewogen Mitglieder der Gr\u00fcnen dazu, sich gegen die Annahme der Motion auszusprechen. Rahel Estermann, Co-Fraktionschefin der Gr\u00fcnen, sprach von einem \u00ab\u00d6ffentlichkeitsprinzip light\u00bb. Sie forderte, Luzern solle sich nicht an kantonalen Schlusslichtern, sondern Vorbildkantonen wie Zug orientieren. Anja Meier (SP) sprach von einem besch\u00e4menden Sonderstatus des Kantons Luzern.<\/p>\n<p>Problematisch ist insbesondere, dass im Kanton Luzern Gemeinden nicht vom kantonalen Gesetz erfasst sein sollen. Eine solche Regelung existiert schweizweit noch im Kanton Graub\u00fcnden und f\u00fchrt in der Rechtsumsetzung zu Diskussionen, wenn beispielsweise Gemeindedokumente beim Kanton liegen und dort angefragt werden oder wenn Zugang zu Dokumente mit Umweltaspekten verlangt wird. Letztere sind auch auf Gemeindeebene von der Aarhus-Konvention erfasst und m\u00fcssen auch auf Gemeindeebene zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. 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