{"id":13721,"date":"2021-09-19T20:29:46","date_gmt":"2021-09-19T19:29:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=13721"},"modified":"2021-09-19T20:30:06","modified_gmt":"2021-09-19T19:30:06","slug":"luzern-neuer-anlauf-fur-ein-offentlichkeitsprinzip","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2021\/09\/luzern-neuer-anlauf-fur-ein-offentlichkeitsprinzip\/","title":{"rendered":"Luzern: Neuer Anlauf f\u00fcr ein \u00d6ffentlichkeitsprinzip"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_13732\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-13732 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/09\/383505774_highres.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"364\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/09\/383505774_highres.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/09\/383505774_highres-300x188.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Eher skeptisch, was Informationsrechte betrifft: Kantonsrat Luzern. (Foto: Alexandra Wey\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Julia Rippstein<\/em>. <strong>Eine Motion bringt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern wieder aufs Tapet. Hier scheiterten mehrere Versuche im Parlament. Der Ball ist nun bei der Regierung, die grunds\u00e4tzlich f\u00fcr einen Systemwechsel einsteht.<\/strong><\/p>\n<p>Zwar wollte die Regierung ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz schon 2014 einf\u00fchren, aber das Kantonsparlament trat damals darauf gar nicht ein \u2013 die b\u00fcrgerliche Mehrheit sagte deutlich Nein mit 87 zu 28 Stimmen. Nun bekommt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern eine neue Chance.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ende Juni hat die staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Parlaments eine Motion zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips eingereicht. Die \u00abAnforderungen sowie die Erwartungen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger an die Transparenz des politischen und beh\u00f6rdlichen Handelns\u00bb seien weiter gestiegen, heisst es im Vorstoss. Deshalb k\u00f6nne das \u00d6ffentlichkeitsprinzip zur Verbesserung des Vertrauens zwischen einzelnen Einwohnerinnen oder Einwohnern und der Verwaltung beitragen.<\/p>\n<p>Diese Argumente sind f\u00fcr Fabrizio Misticoni, Kantonsrat der Gr\u00fcnen und Mitglied der SPK, schon lange eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Zusammen mit seiner Partei und den Jungen Gr\u00fcnen macht er seit Jahren Druck, damit ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz auf kantonaler Ebene verankert wird. \u00abDie Sonderstellung Luzerns ist heute kaum begr\u00fcndbar\u00bb, sagt er.<\/p>\n<p><strong>Vorlage noch unperfekt<\/strong><\/p>\n<p>Der Politiker arbeitet hartn\u00e4ckig an einer transparenteren Verwaltung in seinem Kanton. \u00abIch habe den Vorstoss in der Kommission kontinuierlich vorangetrieben. Er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung\u00bb, sagt Misticoni. Mit dem Vorstoss seiner Kommission ist er indessen noch nicht vollkommen zufrieden. Dieser gehe zu wenig weit. \u00abGemeinden sollten nicht ausgeschlossen und Zugangsgesuche grunds\u00e4tzlich kostenlos oder zumindest mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen und absch\u00e4tzbaren Geb\u00fchren belegt sein\u00bb, fordert er. Wichtig sei, dass die Debatte um Verwaltungstransparenz in Luzern jetzt wieder er\u00f6ffnet ist. Nun w\u00fcrde das Thema im Parlament diskutiert und verhandelt.<\/p>\n<p>Die Luzerner Regierung hat nun sechs Monaten Zeit, um Stellung zu nehmen. Dass die Exekutive nicht grunds\u00e4tzlich gegen das Vorhaben sei, ist f\u00fcr Misticoni ein Schimmer der Hoffnung. Der Gr\u00fcne f\u00fcrchtet aber, dass die Regierung nach all den Fehlversuchen im Parlament eine sehr vorsichtige Vorlage erarbeiten wird.<\/p>\n<p><strong>Drei vorbildlichen Gemeinden<\/strong><\/p>\n<p>Bis jetzt haben zwei Luzerner Gemeinden, Kriens und Ebikon, das \u00d6ffentlichkeitsprinzip eingef\u00fchrt. Dort wurden positive Erfahrungen gemacht und die Bef\u00fcrchtung einer Anfrageflut best\u00e4tigte sich nicht. \u00abWir hatten eine bis zwei Anfragen pro Jahr\u00bb, sagte der Krienser Stadtschreiber im Februar in den Medien. In Kriens gilt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip jedoch nur f\u00fcr Private, die auch dort wohnen oder dort ihren Firmensitz haben. Medienschaffende d\u00fcrfen keine Einsicht in Akten haben. Das ist nicht der Fall in Ebikon, wo es \u00abim Durchschnitt h\u00f6chstens eine Anfrage pro Jahr\u00bb gibt.<\/p>\n<p>Am 1. Januar 2022 wird das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in der Stadt Sursee in Kraft treten. Als Surseer freut sich Fabrizio Misticoni dar\u00fcber: \u00abDer Stadtrat hat dies aus eigenem Antrieb angeregt, das ist bemerkenswert und verdient ein grosses Lob\u00bb. Die Gemeinde kennt schon seit einiger Zeit die \u00f6ffentliche Einsichtnahme in die Best\u00e4nde des Stadtarchivs. Im September 2020 haben mehrere Parteien den Wunsch nach Zugangsrechten f\u00fcr aktuelle Verwaltungsakten ge\u00e4ussert.<\/p>\n<p>Auch in anderen Gegenden der Zentralschweiz klemmt es noch mit dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip: Nidwalden und Obwalden halten bis heute am Geheimhaltungsprinzip fest. In Glarus hingegen geht es vorw\u00e4rts: Die Landsgemeinde hat Anfang September das neue \u00abGesetz \u00fcber die Information der \u00d6ffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen\u00bb verabschiedet und somit das \u00d6ffentlichkeitsprinzip auch auf Gemeindestufe eingef\u00fchrt. Das Gesetz tritt im Verlauf des Jahres 2022 in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Julia Rippstein. Eine Motion bringt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern wieder aufs Tapet. Hier scheiterten mehrere Versuche im Parlament. Der Ball ist nun bei der Regierung, die grunds\u00e4tzlich f\u00fcr einen Systemwechsel einsteht. 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