{"id":13014,"date":"2021-03-18T08:14:19","date_gmt":"2021-03-18T07:14:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=13014"},"modified":"2021-03-18T23:02:44","modified_gmt":"2021-03-18T22:02:44","slug":"ruag-50-000-franken-kosten-wegen-ein-paar-seiten-bericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2021\/03\/ruag-50-000-franken-kosten-wegen-ein-paar-seiten-bericht\/","title":{"rendered":"Ruag: 50 000 Franken Kosten wegen ein paar Seiten Bericht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_13031\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-13031 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/03\/Ruag.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/03\/Ruag.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/03\/Ruag-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> \u00abNicht verursachergerecht\u00bb verrechnet: Wartung eines F\/A-18 Kampfjets bei Ruag in Emmen LU. (Foto: Keystone\/Peter Klaunzer)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Florian Imbach.<\/em>\u00a0<strong>F\u00fcr einen kritischen Pr\u00fcfbericht musste die \u00abRundschau\u00bb<\/strong><strong> bis vor Bundesverwaltungsgericht. Die \u00d6ffentlichkeit sollte nichts Genaues \u00fcber das lukrative Wartungsgesch\u00e4ft mit der Armee erfahren.<\/strong><\/p>\n<p>Im Pr\u00fcfbericht 19502 zeigt die Finanzkontrolle EFK auf, wie die Ruag der Armee zu viel f\u00fcr die Wartung von Helikoptern und Kampfjets verrechnete. Ein brisantes Thema mit langer Vorgeschichte: Immer wieder mutmassten Politikerinnen und Journalisten \u00fcber zu hohe Gewinnmargen der Ruag im Monopolgesch\u00e4ft.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Doch ausgerechnet diesen Bericht hielt die EFK unter Verschluss. Sie ver\u00f6ffentlichte lediglich eine kurze <a href=\"https:\/\/www.efk.admin.ch\/de\/publikationen\/sicherheit-umwelt\/verteidigung-und-armee\/3621-effektive-gewinnmarge-bei-ruag-aviation-2013-2017.html\">Zusammenfassung<\/a>. Mit Verweis auf dieses Res\u00fcmee lehnte die Beh\u00f6rde auch mein Zugangsgesuch ab. Dem Transparenzgebot sei damit hinreichend Rechnung getragen, so die EFK. Zudem sei das Dokument als \u00abvertraulich\u00bb klassifiziert.<\/p>\n<p><strong>Zugangsverweigerung trotz klarer Empfehlung\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Man glaubt es kaum. Nach 15 Jahren \u00d6ffentlichkeitsprinzip argumentiert die Verwaltung immer noch mit Argumenten aus der Geheimhaltungsepoche. Der Zugang zu einem Dokument kann nat\u00fcrlich nicht mit der Begr\u00fcndung verwehrt werden, die Beh\u00f6rde habe eine eigene Zusammenfassung oder sonst ein Dokument zu dem Thema ver\u00f6ffentlicht. Ebenso haltlos ist der Verweis auf die Klassifikation \u00abvertraulich\u00bb. Ein Gesuch ist unabh\u00e4ngig von einer Klassifikation nach \u00d6ffentlichkeitsgesetz zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Obwohl der eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger klar <a href=\"https:\/\/www.edoeb.admin.ch\/dam\/edoeb\/de\/dokumente\/2019\/Empfehlung%20%20vom%2019.%20September%202019%20-%20EFK%20-%20Pr%C3%BCfungsbericht%20Gewinnmarge%20RUAG%20Aviation%20.pdf.download.pdf\/Empfehlung_19_09_2019.pdf\">empfahl<\/a>, dass der Zugang zu gew\u00e4hren sei, musste die \u00abRundschau\u00bb vor Bundesverwaltungsgericht, da sich Ruag (und auch die EFK als Vorinstanz) weiter gegen eine Publikation wehrte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Wie ein Staatskonzern abkassierte<\/strong><\/p>\n<p>Der Staatskonzern Ruag verrechnete dem VBS \u00fcber Jahre zu viel f\u00fcr die Wartung von Helikoptern und Flugzeugen. Wie das geschehen konnte, geht aus dem Pr\u00fcfbericht hervor, den sich die \u00abRundschau\u00bb vor Gericht erk\u00e4mpfte.<\/p>\n<p><div class=\"infobox-more\"><button class=\"info-plus\" type=\"button\"><\/button><div class=\"infobox-inner\"><\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfbericht macht klar, dass die Ruag von 2013 bis 2017 mit der VBS-Flugwartung einen Bruttogewinn von \u00fcber 300 Millionen erzielte \u2013 diesen aber mit diversen Kostenbl\u00f6cken auf einen Ertrag von rund 90 Millionen gesenkt hat.<\/p>\n<p><strong> Bis zu einem Drittel dieser Aufw\u00e4nde h\u00e4tte gar nicht dem VBS zugeordnet werden sollen.<\/strong> Der gr\u00f6sste Block f\u00e4llt dabei auf den Bereich \u00abMarketing und Verkauf\u00bb, wo bis zu gut 40 von 50 Millionen Franken \u00abnicht verursachergerecht\u00bb dem VBS in Rechnung gestellt wurden.<\/p>\n<p>Der Bericht zeigt weiter, dass die Ruag dem Bund dar\u00fcber hinaus <strong>nicht effektiv angefallene Kosten auswies, sondern theoretische Werte.<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl Ruag als auch VBS halten fest, dass sich die Ruag stets vertragskonform verhalten habe und dass keine Manipulationen bei den Buchungen festgestellt worden seien. Die Erkenntnisse der EFK w\u00fcrden aber bei den n\u00e4chsten Vertragsverhandlungen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Der \u00abRundschau\u00bb-Beitrag ist <a href=\"https:\/\/srf.ch\/play\/tv\/redirect\/detail\/92f20041-26e8-43c7-85c4-df3d83851641\">hier<\/a> abrufbar.\u00a0<\/p>\n<p>Die Stellungnahmen von Ruag und des VBS befinden sich im <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/zu-hohe-gewinne-die-finanzmanoever-der-ruag\">Artikel<\/a> auf srf.ch.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/div>\n<p>Die Verz\u00f6gerung war f\u00fcr die Ruag nicht gratis zu haben. Die mandatierten Anw\u00e4lte der Kanzlei Walder Wyss stellten gem\u00e4ss Gerichtsakten rund 34 000 Franken in Rechnung (Stundensatz 400 Franken). Dazu muss die bundeseigene R\u00fcstungsfirma auch die Verfahrenskosten von 2000 Franken tragen und die Anwaltskosten der obsiegenden Partei SRF \u00fcbernehmen. Deren Vertreterin, die Kanzlei ettlersuter Rechtsanw\u00e4lte, reichte eine vergleichsweise bescheidene Kostennote ein von rund 14 000 Franken (Stundensatz 300 Franken). Insgesamt musste die Ruag also mindestens 50 000 Franken bezahlen f\u00fcr ihren Versuch, ein paar Seiten Verwaltungsakten geheim zu halten. Der vertrauliche Teil des Berichts umfasst nur sechs Seiten.<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsgeheimnis ist kein Transparenzkiller<\/strong><\/p>\n<p>Aus Sicht der Anwender des \u00d6ffentlichkeitsprinzips hat sich der Gang vor Gericht gelohnt. Dieses best\u00e4tigte ein \u00aboffensichtlich gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse\u00bb an der Ver\u00f6ffentlichung des Pr\u00fcfberichts und verf\u00fcgte die vollst\u00e4ndige Offenlegung des Dokuments (lediglich die Namen der Pr\u00fcfer m\u00fcssten geschw\u00e4rzt werden). <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2020\/2020_11_18_Urteil%20BVGer_RUAG.pdf\">Im Urteil<\/a> zerpfl\u00fcckte das Richtergremium (Christine Ackermann, J\u00fcrg Steiger, J\u00e9r\u00f4me Candrian, BVGer A-6003\/2019) die Argumente der Gegenseite richtiggehend. Weder seien Gesch\u00e4ftsgeheimnisse betroffen noch st\u00fcnden irgendwelche andere Gr\u00fcnde einer Offenlegung im Weg. Inhaltlich liefert das Urteil zwei wichtige Argumente f\u00fcr k\u00fcnftige Transparenzk\u00e4mpfe:<\/p>\n<ol>\n<li>Das Gericht unterbindet die Gesch\u00e4ftsgeheimnis-Verweigerungspraxis. Immer wieder f\u00fchren Beh\u00f6rden angebliche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse ins Feld ohne diese genau auszuf\u00fchren. Auch hier: Mit einem allgemeinen Verweis auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse der Ruag und angeblicher gravierender Nachteile bei einer Ver\u00f6ffentlichung lehnte die EFK in ihrer Verf\u00fcgung den Zugang ab. Das Gericht h\u00e4lt klar fest, dass die EFK mit ihrer \u00aballzu pauschalen Erw\u00e4gung\u00bb zu den angeblichen Geheimnissen ihre Begr\u00fcndungspflicht nicht erf\u00fcllte und den Anspruch des Beschwerdef\u00fchrers auf rechtliches Geh\u00f6r verletzte. Laut Gericht handelte es sich dabei somit um eine \u00abformelle Rechtsverweigerung\u00bb. (Erw. 7.1.5)<\/li>\n<li>Negative Folgen f\u00fcr ein Unternehmen sind kein Argument gegen Transparenz. Das Gericht bezieht sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung und h\u00e4lt fest, dass ein \u00abin der \u00d6ffentlichkeit stehendes Unternehmen\u00bb auch \u00abkritische oder negative Berichterstattung\u00bb tendenziell tolerieren muss. \u00abKurzfristig unangenehme Folgen in Form einer vor\u00fcbergehend allenfalls h\u00f6heren Medienpr\u00e4senz reichen in solchen Konstellationen f\u00fcr die Verweigerung des Zugangs nicht aus.\u00bb (Erw. 8.7.4)<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Geheimhaltungsdeals nur beschr\u00e4nkt m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus liefert das ausf\u00fchrliche Urteil weiteren wertvollen Stoff f\u00fcr zuk\u00fcnftige Konflikte mit der Bundesverwaltung:<\/p>\n<ul>\n<li>Zum x-ten Mal h\u00e4lt das Gericht fest, dass der Zugang nicht aufgrund einer Klassifizierung abgelehnt werden kann. Egal ob geheim, vertraulich oder intern: \u00abAllein das BG\u00d6 ist vorliegend massgebend, ob und unter welchen Bedingungen der Zugang zu einem offiziellen Dokument gew\u00e4hrt werden kann.\u00bb (Erw. 5.3)<\/li>\n<li>Die Ruag f\u00fchrte ins Feld, sie habe mit der EFK vereinbart, dass der Bericht geheim gehalten werde. Das Gericht erteilt einer solchen Abmachung eine klare Absage. Die Ruag k\u00f6nne sich nicht auf eine Geheimhaltungszusicherung berufen, wenn sie \u00abauf Grund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, eine Information zu liefern\u00bb. (Erw. 6.6.1)<\/li>\n<li>Ferner argumentierte die Ruag, die Pr\u00fcfung habe auf ihren Wunsch hin stattgefunden, es handle sich also um eine freiwillige Pr\u00fcfung. Diesem Argument folgt das Gericht nicht. Wenn man sich auf diese Weise dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip entziehen k\u00f6nnte, w\u00fcrde der Gesetzeszweck \u00abausgeh\u00f6hlt\u00bb. (Erw. 6.7.5)<\/li>\n<li>Bei Betrieben wie der Ruag, die \u00abeine gewisse Staatsn\u00e4he\u00bb aufweisen, attestiert das Gericht \u00abein erh\u00f6htes Interesse der \u00d6ffentlichkeit\u00bb an der Offenlegung von Informationen. (Erw. 8.7.1)<\/li>\n<li>Juristische Personen wie die Ruag k\u00f6nnen sich nicht auf den Datenschutz berufen. (Erw. 8.7.4)<\/li>\n<\/ul>\n<p>So interessant das Urteil auch sein mag, eine gerichtliche Pr\u00fcfung dauert oft zu lange f\u00fcr Journalistinnen und Journalisten. Dies ist und bleibt die Krux am BG\u00d6. In meinem Fall\u00a0verlangte ich Ende Juni 2019 Zugang zum Pr\u00fcfbericht. Erst eineinhalb Jahre sp\u00e4ter konnte ich <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/zu-hohe-gewinne-die-finanzmanoever-der-ruag\">berichten<\/a>. Der Zugang wurde zwar gew\u00e4hrt, aber lange verz\u00f6gert. So konnte die \u00abRundschau\u00bb nicht mehr w\u00e4hrend der heiklen Phase der <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen\/bundesrat.msg-id-78889.html\">Aufspaltung des Konzerns<\/a> publizieren. Umso bedeutsamer ist es, dass Medienh\u00e4user wie SRF bereit sind, solche wichtigen Entscheide herbeizuf\u00fchren und daf\u00fcr auch ein finanzielles Risiko eingehen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Florian Imbach ist Journalist und arbeitet als Redaktor beim Nachrichtenmagazin \u00abRundschau\u00bb des Schweizer Fernsehens SRF in Z\u00fcrich. <a href=\"mailto:f&#108;o&#114;ia&#110;.i&#109;&#98;&#97;&#99;h&#64;&#103;ma&#105;&#108;.&#99;&#111;m\">f&#108;o&#114;ia&#110;.i&#109;&#98;&#97;&#99;h&#64;&#103;ma&#105;&#108;.&#99;&#111;m<\/a><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Florian Imbach.\u00a0F\u00fcr einen kritischen Pr\u00fcfbericht musste die \u00abRundschau\u00bb bis vor Bundesverwaltungsgericht. Die \u00d6ffentlichkeit sollte nichts Genaues \u00fcber das lukrative Wartungsgesch\u00e4ft mit der Armee erfahren. 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