{"id":12424,"date":"2020-09-21T09:23:49","date_gmt":"2020-09-21T08:23:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=12424"},"modified":"2020-09-21T09:24:07","modified_gmt":"2020-09-21T08:24:07","slug":"schlichtungsstelle-open-data-zurich-geht-uber-die-bucher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2020\/09\/schlichtungsstelle-open-data-zurich-geht-uber-die-bucher\/","title":{"rendered":"Schlichtungsstelle, Open-Data: Z\u00fcrich geht \u00fcber die B\u00fccher"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_12435\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-12435 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/09\/Regierungsrat_Zuerich.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"328\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/09\/Regierungsrat_Zuerich.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/09\/Regierungsrat_Zuerich-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Z\u00fcrcher Regierung informiert zur Corona-Strategie: Zeitungsberichte sollen nicht st\u00f6ren. (Foto:Keystone\/Ennio Leanza)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Der Kanton Z\u00fcrich arbeitet an einer Revision seines Informationsgesetzes. Die gr\u00f6sste Kantonsverwaltung der Schweiz hat jetzt die Chance, n\u00e4her an die \u00d6ffentlichkeit zu r\u00fccken.<\/strong><\/p>\n<p>In den vergangenen Monaten machte die Z\u00fcrcher Verwaltung wiederholt wegen einer zur\u00fcckhaltenden Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips von sich reden. Amtliche Dokumente, die andernorts zug\u00e4nglich sind, blieben hier unter Verschluss.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>So verweigerte die kantonale Finanzkontrolle\u00a0der \u00abNZZ am Sonntag\u00bb einen Untersuchungsbericht, der sich mit einem ehemaligen Klinikdirektor des Unispitals besch\u00e4ftigt. Diesem wurde vorgeworfen, er habe systematisch Patienten in seine Privatpraxis \u00fcberwiesen. Nicht \u00fcber den Weg des kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetzes, sondern \u00fcber einen andern Kanal kam der \u2013 f\u00fcr den Arzt entlastende \u2013 Bericht ans Licht.<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Darum geht es<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das Z\u00fcrcher \u00d6ffentlichkeitsgesetzes (IDG) soll revidiert werden<\/li>\n<li>Gepr\u00fcft wird die Schaffung einer Schlichtungsstelle<\/li>\n<li>Zur Debatte steht die Verankerung einer Open-Government-Data-Strategie<\/li>\n<li>Gekl\u00e4rt wird die Umsetzung eins Verzeichnisses der Informationsbest\u00e4nde<\/li>\n<\/ul>\n<p><\/div>\n<p>Auch Dokumente zur Corona-Strategie hielt die Z\u00fcrcher Verwaltung gegen\u00fcber mehreren Medienschaffenden zur\u00fcck, unter anderem mit der Begr\u00fcndung, die Aufarbeitung der Geschehnisse solle nicht durch Zeitungsberichte beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p><strong>Gepr\u00fcft wird die Einf\u00fchrung einer Schlichtungsstelle<\/strong><\/p>\n<p>Zugangsgesuchstellern bleibt im Kanton Z\u00fcrich bei solch kruden Antworten heute nur der Weg vor den Richter. In Zukunft k\u00f6nnte sich dies \u00e4ndern: Eine im Justizdepartement von Jacqueline Fehr angesiedelte interdepartementale Arbeitsgruppe pr\u00fcft gegenw\u00e4rtig eine Revision des Gesetzes \u00fcber die Information und den Datenschutz des Kantons Z\u00fcrich (IDG).<\/p>\n<p>Zur Debatte steht die Schaffung eines \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten oder einer \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten. Auf Bundesebene und in anderen Kantonen vermittelt eine solche Stelle bereits heute erfolgreich zwischen Zugangsgesuchsstellern und der Verwaltung. Im Auftrag der Z\u00fcrcher Regierung pr\u00fcft die Arbeitsgruppe \u00abverschiedene Ausgestaltungen bez\u00fcglich des Umfangs der T\u00e4tigkeit\u00bb einer solchen Beh\u00f6rdenstelle.<\/p>\n<p>Eine Transparenz-Anlaufstelle f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung fordert auch eine Motion der Kantonsr\u00e4tinnen Judith Stofer (Alternative Liste) und Silvia Rigoni (Gr\u00fcne). Zudem kritisierte eine Evaluation des IDG vor drei Jahren das Fehlen einer solchen Institution. Der urspr\u00fcngliche Gesetzesentwurf hatte einen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten vorgesehen. Dieser fiel jedoch der parlamentarischen Beratung zum Opfer.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr die Publikation von Beh\u00f6rden-Daten<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer Schwerpunkt der angedachten Revision liegt auf der Verankerung einer Open-Government-Data-Strategie. Bislang besteht f\u00fcr die gr\u00f6sste Kantonsverwaltung der Schweiz keine Verbindlichkeit, Beh\u00f6rdendaten zu publizieren. Offen ist unter anderem, ob auch die Gemeinden Teil eines Z\u00fcrcher OGD-Konzepts w\u00fcrden.<\/p>\n<p>\u00dcberdacht wird ausserdem eine bestehende Regelung im Z\u00fcrcher Gesetz, welche quer zur herk\u00f6mmlichen Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips steht. \u00a7 26 Abs. 2 des IDG gibt einer von einem Zugangsgesuch betroffenen Person ein weitgehendes Vetorecht, wenn ein Gesuch besondere Personendaten betrifft. Die \u00fcbliche Abw\u00e4gung zwischen privaten und \u00f6ffentlichen Interessen ist im Kanton Z\u00fcrich in diesem Fall nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>In der verwaltungsinternen Expertengruppe diskutiert wird zudem, wie n\u00fctzlich die heute im Kanton Z\u00fcrich vorgeschriebenen, aber praktisch inexistenten Verzeichnisse von Informationsbest\u00e4nden sind. Entsprechende Abkl\u00e4rungen f\u00fcr die Schaffung eines solchen zentralen Aktennachweises laufen gegenw\u00e4rtig auch auf Bundesebene. F\u00fcr Nutzerinnen und Nutzer des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes sind solche Verzeichnisse zentral wichtig.<\/p>\n<p><strong>Kaum Widerstand gegen Geb\u00fchrenbefreiung<\/strong><\/p>\n<p>\nNicht ausgeschlossen ist, dass sich der Ausgang eines von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> angestrengten Bundesgerichtsfalls auf die Gesetzesrevision auswirkt. In einem Verfahren gegen die Z\u00fcrcher Gesundheitsdirektion verlangen wir Zugang zu Dokumenten der interkantonalen Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Setzt sich Transparenz bei interkantonalen Organisationen vor dem Gericht durch, m\u00fcsste Z\u00fcrich mit einer Gesetzes\u00e4nderung Klarheit schaffen. Immerhin verfolgt der Z\u00fcrcher Regierungsrat mit der Revision ein klares Ziel: Sie soll \u00abbestehende L\u00fccken schliessen und die Anwendung des IDG in Teilbereichen verbessern\u00bb.<\/p>\n<p>Deutlich verbessert wird die Verwaltungstransparenz im Kanton Z\u00fcrich voraussichtlich mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative \u00abWeniger H\u00fcrden beim \u00d6ffentlichkeitsprinzip\u00bb: Geht es nach dem Willen der vorberatenden Kommission f\u00fcr Staat und Gemeinden wird der Zugang zu Verwaltungsdokumenten k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich kostenfrei gew\u00e4hrt. Im Kantonsparlament ist dieses Ansinnen zur Verbesserung der Verwaltungstransparenz auf viel Zustimmung gestossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Der Kanton Z\u00fcrich arbeitet an einer Revision seines Informationsgesetzes. 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