{"id":1190,"date":"2011-06-17T15:43:55","date_gmt":"2011-06-17T13:43:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=1190"},"modified":"2015-01-16T16:39:53","modified_gmt":"2015-01-16T15:39:53","slug":"hoffnung-im-finanzkanton-zug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/06\/hoffnung-im-finanzkanton-zug\/","title":{"rendered":"Hoffen auf kostenlose Transparenz im Finanzkanton"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Dominique Strebel. <\/em><strong>Wie wichtig \u00d6ffentlichkeitsgesetze sind, zeigt der Kanton Zug. Der Finanzkanton hat kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz und bittet deshalb Journalisten happig zur Kasse, wenn sie amtliche Dokumente einsehen wollen.<\/strong><\/p>\n<p>Will ein Journalist zum Beispiel die Herausgabe einer Einstellungsverf\u00fcgung, kostet das schnell einmal 1000 Franken \u2013 auch wenn das Gesuch gutgeheissen wird. Der Journalist verursache den Strafverfolgern Arbeit, heisst es regelm\u00e4ssig in entsprechenden Entscheiden der Zuger Staatsanwaltschaft. Und da der Journalist gewinnstrebig sei, k\u00f6nne der Aufwand gem\u00e4ss Verwaltungsrechtspflegegesetz auf den Verursacher \u00fcberw\u00e4lzt werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>So geschehen zum Beispiel bei drei Journalisten, die alle wissen wollten, wieso der Kanton Zug das Strafverfahren wegen Korruption gegen die Fifa und zwei weltbekannte Pers\u00f6nlichkeiten eingestellt hat, nachdem diese 5,5 Millionen Franken an Wiedergutmachung gezahlt hatten. Die drei Journalisten m\u00fcssen f\u00fcr ihr Gesuch je (!) 1000 Franken zahlen, obwohl ihnen die Staatsanwaltschaft recht gegeben hat und die Einstellungsverf\u00fcgung zug\u00e4nglich machen will. (Der konkrete Fall ist noch h\u00e4ngig, da er von der Fifa und den beiden weltbekannten Pers\u00f6nlichkeiten angefochten wurde.)<\/p>\n<p>Verlangen Journalisten hingegen beim Bund oder in Kantonen, die ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz kennen, Einsicht in Einstellungsverf\u00fcgungen, sind die Entscheide in aller Regel kostenlos. So bestimmen es n\u00e4mlich die jeweiligen \u00d6ffentlichkeitsgesetze.<\/p>\n<p>Zum Gl\u00fcck will nun auch der Kanton Zug ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz verabschieden (<a href=\"http:\/\/www.zug.ch\/behoerden\/kantonsrat\/kantonsratsvorlagen_geschaefte\/1711\/2\">Motion<\/a> von Stephan Schleiss und Werner Villigervom 21. Juli 2008, Vorlage Nr. 1711.1 &#8211; 12813). Und in der Vernehmlassung wurde die grunds\u00e4tzliche Kostenlosigkeit des Einsichtsverfahrens mehrheitlich bef\u00fcrwortet.<\/p>\n<p>So werden Journalisten hoffentlich bald auch im Kanton Zug Gesuche um Einsicht in Einstellungsverf\u00fcgungen stellen k\u00f6nnen, ohne zuvor beim Chefredaktor eine Bewilligung f\u00fcr Kosten von 1000 und mehr Franken eingeholt zu haben. Und endlich wird auch Zug gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen, dass die Medien ihr verfassungsm\u00e4ssiges Recht auf Justizkontrolle ohne prohibitive Kosten aus\u00fcben k\u00f6nnen (Art. 30 Abs. 3 BV).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Dominique Strebel. Wie wichtig \u00d6ffentlichkeitsgesetze sind, zeigt der Kanton Zug. Der Finanzkanton hat kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz und bittet deshalb Journalisten happig zur Kasse, wenn sie amtliche Dokumente einsehen wollen. 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