{"id":11728,"date":"2020-05-06T08:18:37","date_gmt":"2020-05-06T07:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=11728"},"modified":"2020-05-06T08:39:53","modified_gmt":"2020-05-06T07:39:53","slug":"amtliche-dokumente-mussen-grundsatzlich-kostenlos-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2020\/05\/amtliche-dokumente-mussen-grundsatzlich-kostenlos-sein\/","title":{"rendered":"Amtliche Dokumente m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich kostenlos sein"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11792\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-11792 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Akten_Bundesverwaltung.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"328\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Akten_Bundesverwaltung.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Akten_Bundesverwaltung-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Zugang ohne Kostenhindernis: Akten der Bundesverwaltung im Bundeshaus-West in Bern. (Foto: Keystone\/Monika Fl\u00fcckiger)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p class=\"p1\"><em>Von Marcel H\u00e4nggi. <\/em><strong>\u00a0Neu soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten beim Bund grunds\u00e4tzlich kostenfrei werden. <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> begr\u00fcsst diese Neuerung. Heikel ist aber die vorgeschlagene Ausnahmeregelung.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">\u00abF\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten wird in der Regel eine Geb\u00fchr erhoben\u00bb: So steht es heute im \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Keine Geb\u00fchren werden erhoben, wenn der Bearbeitungsaufwand \u00abgering\u00bb ist oder die Beh\u00f6rde von sich aus darauf verzichtet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"p1\">Die bestehende Geb\u00fchrenregelung will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats nun \u00e4ndern. Sie hat eine \u00c4nderung von Art. 17 BG\u00d6 in zwei Varianten <a href=\"http:\/\/www.parlament.ch\/press-releases\/Pages\/mm-spk-n-2020-02-14.aspx\">in die Vernehmlassung gegeben<\/a>: In der Regel soll der Zugang zu den Dokumenten nun kostenlos sein; nur f\u00fcr eine \u00abbesonders aufw\u00e4ndige Bearbeitung\u00bb des Gesuchs sollen Geb\u00fchren erhoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Heute<\/b><strong> sind Geb\u00fchren ein Instrument der Willk\u00fcr<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Der Verein <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> begr\u00fcsst diese Gesetzesreform in seiner Vernehmlassungsantwort grunds\u00e4tzlich, ist sie doch konsequent: Zweck des BG\u00d6 ist es, \u00abdie Transparenz \u00fcber den Auftrag, die Organisation und die T\u00e4tigkeit der Verwaltung zu f\u00f6rdern\u00bb. Die Transparenz leidet, wenn ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin sich von den Geb\u00fchren abschrecken l\u00e4sst.<\/p>\n<p class=\"p1\">Laut dem Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) haben die Beh\u00f6rden im Gesch\u00e4ftsjahr 2017\/18 nur bei 2,6 Prozent aller Gesuche Geb\u00fchren erhoben; sie beliefen sich zusammen auf 13 358 Franken (durchschnittlich 785 Franken pro Gesuch). In den vergangenen Jahren waren die von Zugangsgesuchstellern verlangten Geb\u00fchrenbetr\u00e4ge meistens kleiner.\u00a0<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-11808 alignnone\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren.png\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"400\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren.png 840w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren-150x150.png 150w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren-300x300.png 300w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren-768x768.png 768w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/Gebu\u0308hren-682x682.png 682w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"p1\">In der Praxis ist also Realit\u00e4t, was die Gesetzesnovelle will: Die Beh\u00f6rden bearbeiten Zugangsgesuche in der Regel heute schon gratis. Das ist aber nur teilweise eine gute Nachricht: Wenn es von der Grossz\u00fcgigkeit einer Beh\u00f6rde abh\u00e4ngt, ob ein Gesuch geb\u00fchrenfrei beantwortet wird oder nicht, und wenn die meisten Beh\u00f6rden gar keine, manche aber regelm\u00e4ssig und mitunter hohe Geb\u00fchren verlangen, dann sind diese ein Instrument der Willk\u00fcr.<\/p>\n<p class=\"p1\">Geb\u00fchren zu verlangen kann ein Mittel sein, Gesuchsteller abzuschrecken, wenn eine Beh\u00f6rde die Transparenz scheut, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist. Der T\u00e4tigkeitsbericht des ED\u00d6B nennt nur die Geb\u00fchren f\u00fcr Gesuche, die tats\u00e4chlich behandelt wurden \u2013 wie viele Gesuche zur\u00fcckgezogen wurden, weil die Beh\u00f6rde f\u00fcr ihre Bearbeitung eine Geb\u00fchr verlangte, geht daraus nicht hervor. Exzesse wie die Geb\u00fchrenforderung des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft <a href=\"http:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2013\/08\/Empfehlung_Verkaesungszulage.pdf\">\u00fcber \u00abmindestens 275\u2019000 Franken\u00bb<\/a> im Jahr 2012 geh\u00f6ren zwar der Vergangenheit an. Doch auch geringe Geb\u00fchren k\u00f6nnen abschrecken: So hielt das Bundesgericht 2013 <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2013\/2013_04_26_BG_BFE_Gebuehren.pdf\">in einem Entscheid<\/a> fest,\u00a0 dass die \u00abKumulation von (f\u00fcr sich allein bescheidenen) Geb\u00fchren sich als tats\u00e4chliche Zugangsbeschr\u00e4nkung auswirken\u00bb k\u00f6nne. Das gilt umso mehr, wenn beispielsweise eine Journalistin nicht im Voraus weiss, ob sie das verlangte Dokument tats\u00e4chlich verwenden kann.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Auch im Ausnahmefall auf Geb\u00fchren verzichten<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Die SPK des Nationalrats will Geb\u00fchren neu nur noch zulassen, \u00abwenn ein Zugangsgesuch eine besonders aufw\u00e4ndige Bearbeitung durch die Beh\u00f6rde erfordert\u00bb. Die Verordnung soll festlegen, wieviele Arbeitsstunden als \u00abbesonders aufw\u00e4ndig\u00bb gelten. Die Kommissionsmehrheit will eine ausnahmsweise Geb\u00fchr auf maximal 2000 Franken begrenzen, die Minderheit will auf eine Obergrenze verzichten.<\/p>\n<p class=\"p1\">Mit der ausnahmsweisen Geb\u00fchr soll verhindert werden, \u00abdass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in exzessiver Weise Dienststellen des Bundes in Anspruch nehmen\u00bb. Dieses Anliegen ist im Grunde legitim, wenn uns auch kein Fall einer \u00abexzessiven\u00bb Beanspruchung der Beh\u00f6rde durch ein Zugangsgesuch bekannt ist.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Regelung, die einen \u00abbesonderen\u00bb Aufwand als eine Anzahl Arbeitsstunden definieren will, ist aber nicht zielf\u00fchrend. Teilweise haben sich die Beh\u00f6rden einen hohen Bearbeitungsaufwand selbst zuzuschreiben: So fehlt nach wie vor eine <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2013\/10\/panische-angst-vor-transparenz\/\">zentrale Datenbank der amtlichen Dokumente<\/a> der Bundesverwaltung, auf deren Grundlage Gesuchtsteller ihre Gesuche pr\u00e4ziser formulieren k\u00f6nnten. Und ab wie vielen Stunden soll ein Aufwand als \u00abexzessiv\u00bb gelten? Wenn Journalisten beispielsweise eine Korruptionsaff\u00e4re in einem Bundesamt aufdecken, ist ein Aufwand gerechtfertigt, der in einem banaleren Fall als hoch gelten m\u00fcsste. Nationalr\u00e4tin Edith Graf-Litscher (SP, TG), auf deren <a href=\"http:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20160432\">Parlamentarische Initiative<\/a> der Vorstoss der SPK zur\u00fcckgeht, wollte Geb\u00fchren deshalb nur zulassen, wenn der Bearbeitungsaufwand \u00abin einem Missverh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse\u00bb steht.<\/p>\n<p class=\"p1\"><em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat in der Vernehmlassung beantragt, auf die ausnahmsweise Geb\u00fchrenerhebung ganz zu verzichten. Wird nicht darauf verzichtet, sollen Geb\u00fchren aber nur erhoben werden d\u00fcrfen, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine besonders aufw\u00e4ndige, den Beh\u00f6rden nicht zumutbare Bearbeitung erfordert, die in einem Missverh\u00e4ltnis zum \u00f6ffentlichen Interesse an den verlangten Dokumenten steht. So kann verhindert werden, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr einen Dienst bezahlen, der keine Sonderleistung der Beh\u00f6rde darstellt, sondern zu deren Kernaufgaben geh\u00f6rt.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2020\/05\/2020_05_05_Vernehmlassungsantwort_Oeffentlichkeitsgesetz_ch_Gebuehrenbefreiung.pdf\">Vernehmlassungsantwort von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/tag\/gebuhren\/\">Weitere Blogbeitr\u00e4ge zur Geb\u00fchrenpraxis des Bundes.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. \u00a0Neu soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten beim Bund grunds\u00e4tzlich kostenfrei werden. \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch begr\u00fcsst diese Neuerung. 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