{"id":11153,"date":"2019-10-18T10:49:52","date_gmt":"2019-10-18T09:49:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=11153"},"modified":"2023-01-21T21:22:31","modified_gmt":"2023-01-21T20:22:31","slug":"kommunikationsgau-in-der-verwaltung-des-bundes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2019\/10\/kommunikationsgau-in-der-verwaltung-des-bundes\/","title":{"rendered":"Kommunikationsgau in der Verwaltung des Bundes"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_11161\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-11161\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/10\/Medienkonferenz.gif\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" \/> Pressekonferenz des Bundes: Umfrage belegt die Unzufriedenheit von Medienschaffenden \u00fcber die Informationsarbeit der Verwaltung. (Foto: Keystone\/Anthony Anex)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><strong><span style=\"color: #fff;background-color: #000;padding: 1px 5px\">KOMMENTAR<\/span><\/strong><strong>\u00a0Unter welchen Bedingungen darf der Philip Morris mit dem G\u00fctesiegel der Eidgenossenschaft f\u00fcr Tabakprodukte werben? Wie viele Millionen wurden f\u00fcr B\u00fcrgschaften von Hochseeschiffen versenkt?<\/strong><\/p>\n<p>Antworten darauf kennt die Bundesverwaltung. Und sie ist gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip dazu verpflichtet, jeder Person Einsicht \u00fcber amtliche Dokumente zu gew\u00e4hren. Eigentlich.<\/p>\n<p><!--more-->Dass die Antworten zu den genannten Fragen publik wurden, ist aufwendiger Recherchen von CH-Media zu verdanken. Solche Informationen fliegen den Journalisten nicht einfach zu. So wissen wir heute, dass dem Zigarettenhersteller Philip Morris f\u00fcr 1,8 Millionen Franken ein prominenter Auftritt als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Expo in Dubai versprochen wurde. Nachdem diese Zeitung die Partnerschaft publik machte, emp\u00f6rte sich die \u00d6ffentlichkeit. Der Bundesrat lehnte den Sponsoringvertrag am Ende ab. Ein weitaus gr\u00f6sserer Skandal sind die B\u00fcrgschaften f\u00fcr Hochseeschiffe, f\u00fcr welche die Schweiz einmal 215 Millionen Franken verjubelte, ein zweites Mal setzte sie durch den viel zu tiefen Verkaufspreis der Schiffe weitere 130 Millionen Franken in den Sand.<\/p>\n<p><strong>Informationen nur per Zugangsgesuch erhalten<\/strong><\/p>\n<p>Wie tr\u00e4ge die Kommunikation zwischen Verwaltung und Medien zuweilen verl\u00e4uft, zeigt nun <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/documents\/de\/bericht-pvk-2019-05-03-d.pdf\">ein neuer Bericht<\/a>: 44 Prozent der Bundeshausjournalisten geben an, bei der Informationsbeschaffung auf Hindernisse zu stossen. Sie kritisieren das Misstrauen der Verwaltung gegen\u00fcber den Medien und fehlende Transparenz. Mehrere Medienschaffende erkl\u00e4rten, Informationen nur mit Verweis auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz erhalten zu haben. Das heisst, die \u00c4mter geben die Dokumente nicht aus freien St\u00fccken heraus. Ganze 61Prozent <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/documents\/fr\/expertenbericht-evaluanda-2018-07-18.pdf\">der befragten Journalisten<\/a> sagen, es sei schwierig, mit einem Fachspezialisten in der Verwaltung direkt zu sprechen. Der Kontakt werde behindert, indem entweder die Informationsdienste die Kontaktdaten dieser Personen nicht herausg\u00e4ben, oder indem die in den Medienmitteilungen angegebenen Personen nicht erreichbar seien. Die Folge: Fehlt der Kontakt mit den Fachspezialisten, sind die Antworten der Informationsdienste oft unbrauchbar, sie sind \u00abeher schlecht dokumentiert\u00bb und \u00abunspezifisch\u00bb. Kurz: Sie verfehlen ihren Zweck.<\/p>\n<p>Fairerweise muss angemerkt werden, dass eklatante Unterschiede zwischen den Departementen bestehen. Namentlich das Aussendepartement f\u00e4llt im Vergleich ab. Trotzdem stellt die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche die Untersuchung durchgef\u00fchrt hat, fest, dass rund die H\u00e4lfte der Journalisten bei der Informationsbeschaffung behindert wird. Sie st\u00fctzt sich dabei auf Angaben von 80 akkreditierten Bundeshausjournalisten, von der Verwaltung sowie Kommunikationsexperten.<\/p>\n<p><strong>Trotz schlechtem Befund ein gutes Zeugnis vom Parlament<\/strong><\/p>\n<p>Das Ergebnis spricht B\u00e4nde. Wirklich befremdend am Bericht ist aber die Konklusion, welche die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrats daraus zieht: Sie stellt der Kommunikation der Bundesverwaltung ein positives Zeugnis aus, die Untersuchung der Verwaltungskontrolle habe \u00abkeine gr\u00f6beren M\u00e4ngel zu Tage gebracht\u00bb. Das schreibt die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission, die Bundesrat und Verwaltung auf die Finger schaut.<\/p>\n<p>Die Kommission also, die den Bericht in Auftrag gegeben hat, weil \u00abin einer Zeit, in der die Qualit\u00e4t und Zuverl\u00e4ssigkeit von Informationen durch Falschinformationen immer wieder infrage gestellt und durch die Schnelllebigkeit der Medienarbeit herausgefordert\u00bb w\u00fcrden, sei eine \u00abaktive, transparente und kontinuierliche Kommunikation umso wichtiger\u00bb. Genau diese Kommission findet nun, dass kein Handlungsbedarf bestehe, wenn rund die H\u00e4lfte der Journalisten an der Informationsbeschaffung gehindert werden und so kein umfassendes Bild der Entscheide und deren Hintergr\u00fcnde darstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Merkw\u00fcrdig daran ist nicht nur die Erkl\u00e4rung, die Antworten der Journalisten seien zu relativieren, weil die Befragten sich nur zu denjenigen Verwaltungseinheiten ge\u00e4ussert h\u00e4tten, mit denen sie in regelm\u00e4ssigem Kontakt stehen. Dabei verdeutlicht genau diese Feststellung das Problem: Trotz h\u00e4ufigem Kontakt herrscht Misstrauen. Einzelf\u00e4lle k\u00f6nnen ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Haltung der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission zeugt von einem verschrobenen Demokratieverst\u00e4ndnis. Sie nimmt in Kauf, dass die vierte Gewalt ihre Aufgabe nicht richtig wahrnehmen kann. Dabei m\u00fcsste ja gerade diese Kommission, welche die Verwaltung beaufsichtigt, ein mindestens so grosses Interesse daran haben, dass Fehlverhalten ans Licht gebracht werden. <em>Anna Wanner<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Anna Wanner ist Co-Ressortleiterin Inland bei CH-Media, wo der Kommentar erstmals erschienen ist.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; KOMMENTAR\u00a0Unter welchen Bedingungen darf der Philip Morris mit dem G\u00fctesiegel der Eidgenossenschaft f\u00fcr Tabakprodukte werben? Wie viele Millionen wurden f\u00fcr B\u00fcrgschaften von Hochseeschiffen versenkt? Antworten darauf kennt die Bundesverwaltung. Und sie ist gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip dazu verpflichtet, jeder Person Einsicht \u00fcber amtliche Dokumente zu gew\u00e4hren. 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