{"id":10854,"date":"2019-09-18T16:37:27","date_gmt":"2019-09-18T15:37:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=10854"},"modified":"2019-10-16T19:10:51","modified_gmt":"2019-10-16T18:10:51","slug":"wie-transparent-wird-der-kanton-glarus-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2019\/09\/wie-transparent-wird-der-kanton-glarus-sein\/","title":{"rendered":"Wie transparent wird der Kanton Glarus sein?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11148\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-11148 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/10\/Landsgemeinde_GL_18_neu.gif\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" \/> Die Glarner Landsgemeinde sagte im Mai 2018 Ja zu mehr Transparenz. Jetzt kommt Widerstand aus den Gemeinden. (Foto: Keystone\/Gian-Ehrenzeller)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em> <strong>Es werden immer weniger: Kantone, in denen das Geheimhaltungsprinzip gilt, in denen also die Verwaltung selbst entscheidet, welche Dokumente sie der \u00d6ffentlichkeit gn\u00e4digst zug\u00e4nglich machen will.<\/strong><\/p>\n<p>Zuletzt hat im April die Innerrhoder Landsgemeinde ein Informationsgesetz gutgeheissen, welches das \u00d6ffentlichkeitsprinzip verankert, als n\u00e4chster Kanton folgt Glarus. Es verbleiben dann noch Thurgau, Ob- und Nidwalden und Luzern.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.luzernerzeitung.ch\/zentralschweiz\/luzern\/luzern-lasst-burger-im-dunkeln-ld.1147488\">Ausser Luzern<\/a> sind all diese Kantone aber auf dem Weg, das \u00d6ffentlichkeitsprinzip einzuf\u00fchren: In Obwalden hat der Kantonsrat eine Motion\u00a0(knapp) <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2019\/03\/obwalden-ist-auch-ein-demokratischer-staat\/\">\u00fcberwiesen<\/a>, die das \u00d6ffentlichkeitsprinzip fordert. In Nidwalden stimmte der Kantonsrat der Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips im Februar deutlich zu. Im Thurgau bedurfte es einer Volksinitiative, die im Mai mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/der-thurgau-wird-transparent-ld.1482939\">angenommen wurde<\/a>, um die Regierung vom Festhalten an der Geheimhaltung wegzubewegen (sie l\u00e4sst sich aber auch jetzt noch viel Zeit: Das Gesetz soll erst 2021 fertig sein).<\/p>\n<p><strong>Die Glarner Gemeinden sehen keinen Nutzen<\/strong><\/p>\n<p>Auch in Glarus wollte sich die Regierung \u2013 eine \u00ab<a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/glarner-regierung-fuer-oeffentlichkeitsprinzip-eine-bastion-der-geheimhaltung-faellt-ld.1301939\">Bastion der Geheimhaltung<\/a>\u00bb nannte sie die NZZ \u2013 lange nicht allzu sehr in die Karten blicken lassen. 2017 \u00e4nderte sie ihre Haltung, ein Jahr sp\u00e4ter beschloss die Landgemeinde den Paradigmenwechsel. Nun hat die Regierung das neue Gesetz \u00fcber die Information der \u00d6ffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (<a href=\"https:\/\/www.gl.ch\/public\/upload\/assets\/21080\/SBE_Vorentwurf%20IDAG_05072019.pdf\">IDAG<\/a>) in die Vernehmlassung geschickt. Bis am 13. September konnten Interessierte sich dazu \u00e4ussern \u2013 <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/09\/2019_08_30_Vernemlassungsantwort_Gesetz_GL.pdf\">auch der Verein <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat sich beteiligt.<\/a><\/p>\n<p>Der Gesetzesentwurf ist gut und entspricht dem schweizerischen Standard. Das letzte Wort ist indessen noch nicht gesprochen. Die Glarner Gemeinden <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/10\/03_sogl_72_2019-10-07.pdf\">haben ihre Bedenken angemeldet:<\/a> Sie sehen im \u00d6ffentlichkeitsprinzip auf Gemeindeebene keinen Mehrnutzen und wollen beim Geheimhaltungsprinzip bleiben. W\u00fcrde sich diese Meinung durchsetzen, bek\u00e4me Glarus eines der schw\u00e4chsten \u00d6ffentlichkeitsgesetze der Schweiz: Einzig Graub\u00fcnden und Uri nehmen die Gemeinden vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip aus.\u00a0<\/p>\n<p>Geht es nach der Regierung sollen auch die Gemeinden aufs \u00d6ffentlichkeitsprinzip umstellen. Es soll auch, anders als etwa in <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/die-kantone\/St.gallen\/\">St. Gallen<\/a> und ebenfalls in Graub\u00fcnden, eine unabh\u00e4ngige Fachstelle geben, die dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu Nachachtung verhilft und die in Streitf\u00e4llen zwischen Personen und der Verwaltung vermittelt.<\/p>\n<p>Der Zugang zu den Dokumenten ist grunds\u00e4tzlich gratis, nur bei grossem Aufwand k\u00f6nnen Geb\u00fchren verlangt werden. Das ist \u00fcblich so; w\u00fcnschenswert w\u00e4re hier eine Sonderregelung f\u00fcr Medienschaffende, wie sie der Bund eingef\u00fchrt hat, wo die Geb\u00fchr f\u00fcr Medienschaffende um die H\u00e4lfte reduziert werden muss. Es besteht die Gefahr, dass die Androhung hoher Geb\u00fchren zur Abwehr unerw\u00fcnschter Zugangsgesuche von Journalisten und Journalistinnen eingesetzt wird. Ebenso w\u00fcnschbar w\u00e4re, dass das Gesetz auch f\u00fcr Dokumente g\u00e4lte, die \u00e4lter sind als das Gesetz \u2013 so, wie es beispielsweise im <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/die-kantone\/zurich\/\">Kanton Z\u00fcrich<\/a> der Fall ist.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr Willk\u00fcr bleibt die T\u00fcre ein Spalt weit offen<\/strong><\/p>\n<p>Heikel ist aber vor allem ein Punkt: Ein Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten in einer bestimmten Form besteht ausdr\u00fccklich nicht. Im Normalfall d\u00fcrfte das unproblematisch sein: Man wird Dokumente, die in elektronischer Form vorliegen (also fast alle), auch in dieser Form erhalten; Dokumente, die nur auf Papier existieren, wird man als Fotokopie oder Scan erhalten. Doch eine Transparenz-unwillige Beh\u00f6rde kann diesen Passus missbrauchen: Wenn eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller umfangreiche Daten, die elektronisch vorliegen, maschinell auswerten will, muss sie oder er diese Daten auch in elektronischer Form erhalten. Es ist schon vorgekommen, dass eine Beh\u00f6rde Daten aus einer elektronischen Datenbank nur als Papierausdrucke zur Verf\u00fcgung stellen wollte, um deren Auswertung zu behindern. Auf Bundesebene kann man sich gegen eine solche Schikane wehren; im Kanton Glarus w\u00e4re man ihr ausgeliefert \u2013 falls der entsprechende Artikel 55 nicht noch korrigiert wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. 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