{"id":10514,"date":"2019-05-13T07:22:45","date_gmt":"2019-05-13T06:22:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=10514"},"modified":"2019-05-13T07:29:35","modified_gmt":"2019-05-13T06:29:35","slug":"geschutzte-akten-wenigstens-sind-jetzt-die-listen-publik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2019\/05\/geschutzte-akten-wenigstens-sind-jetzt-die-listen-publik\/","title":{"rendered":"Gesch\u00fctzte Akten: Wenigstens sind jetzt die Listen publik"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10515\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-10515 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/05\/Bundesarchiv.gif\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" \/> Dokumententresore im Bundesarchiv: Hier werden gesperrte Akten aufbewahrt. (Foto Engeler\/Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Julia Rippstein.<\/em>\u00a0<strong>Auf Druck der \u00d6ffentlichkeit schafft das Bundesarchiv Transparenz \u00fcber Akten, die f\u00fcr 50 und mehr Jahre weggesperrt werden. Eine entsprechende Liste soll k\u00fcnftig halbj\u00e4hrlich publiziert werden.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Wiederholt verlangte <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em>\u00a0gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Geschichte (SGG) die Liste der archivierten Verwaltungsakten, die von Bundesstellen wegen schutzw\u00fcrdigen Interessen unter eine verl\u00e4ngerte Schutzfrist gestellt sind. Gem\u00e4ss Artikel 12.2 des Archivgesetzes sind diese nicht \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Ritual ist nun pass\u00e9: Auch wegen zus\u00e4tzlichen Medienanfragen hat das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) entschieden, die Auflistung ab Ende Juni halbj\u00e4hrlich publik zu machen. Das sagte der BAR-Kommunikationsbeauftragte Simon Meyer: \u00abMit der proaktiven Publikation sparen wir uns Aufwand bei einzelnen Anfragen.\u00bb Eine Stellungnahme vom Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) war dazu nicht erforderlich. Das BAR habe aus Eigeninitiative entschieden und den ED\u00d6B dar\u00fcber informiert.<\/p>\n<p>Das Bundesarchiv ist zu Transparenz gezwungen, nachdem wir auf Transparenz gepocht haben. Gleich wie andere Verwaltungsstellen zuvor: So hat sich das Generalsekretariat des VBS erst zur Ver\u00f6ffentlichung seiner <a href=\"https:\/\/www.vbs.admin.ch\/de\/dokumente\/pruefberichte\/2019.html\">Pr\u00fcfberichte<\/a> entschlossen, nachdem wir immer wieder Zugang verlangt hatten. Das Bundesamt f\u00fcr Strassen Astra machte <a href=\"https:\/\/map.geo.admin.ch\/?topic=vu&amp;lang=de&amp;bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-grau&amp;layers=ch.astra.unfaelle-personenschaeden_alle&amp;layers_timestamp=99990101&amp;catalogNodes=1318\">Unfalldaten zug\u00e4nglich<\/a>, nachdem Medien konsequent den Zugang verlangten. Und die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle entschloss sich zu einer <a href=\"https:\/\/www.efk.admin.ch\/de\/transparenz.html\">Transparenz-Reform<\/a>, nachdem Medien die Berichte herausverlangt hatten.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Alle gesch\u00fctzten Dossiers sind jetzt bekannt<\/strong><\/p>\n<p>Bundes\u00e4mter sind verpflichtet, nicht mehr ben\u00f6tigte archivw\u00fcrdige Unterlagen und Daten dem Bundesarchiv zu \u00fcbergeben. Diese sind grunds\u00e4tzlich nach 30 Jahren frei zug\u00e4nglich. Die Regierung, aber auch die einzelnen Verwaltungseinheiten k\u00f6nnen indessen eine verl\u00e4ngerte Schutzfrist von 50 und mehr Jahren verf\u00fcgen, falls ein \u00fcberwiegendes schutzw\u00fcrdiges \u00f6ffentliches oder privates Interesse gegen eine Einsichtnahme spricht.<\/p>\n<p>Bislang war nur ein Teil dieser weggesperrten Verwaltungsakten \u00f6ffentlich aufgelistet worden: diejenigen, die vom Bundesrat einer verl\u00e4ngerten Schutzfrist unterstellt und j\u00e4hrlich im Anhang 3 der Verordnung zum Archivgesetz publiziert werden. \u00d6ffentlich genannt werden sollen k\u00fcnftig auch diejenigen Akten, welche von den Verwaltungseinheiten weggesperrt werden. \u00abErst mit dieser Liste sind \u2013 in Kombination mit dem Anhang 3 \u2013 s\u00e4mtliche gem\u00e4ss Art. 12.2 verl\u00e4ngert gesch\u00fctzten Dossiers transparent ersichtlich. So erhalten Forschende eine zus\u00e4tzliche \u00dcbersicht \u00fcber Unterlagen, die in Schutzfrist stehen\u00bb, so Meyer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Adoptionsdossiers sind 120 Jahre lang gesperrt<\/strong><\/p>\n<p>Die aktuellste, von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> beschaffte <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/04\/Wegsperrliste_19.pdf\">Wegsperrliste<\/a> zeigt, wo die Zur\u00fcckhaltung besonders gross ist: Wie schon fr\u00fcher sind von der Finanzmarktaufsicht (Finma) und dem Verteidigungsdepartement am meisten Dossiers aufgelistet. F\u00fcr 50 Jahre nicht zug\u00e4nglich sind aber auch Akten des Bundesamts f\u00fcr Energie zur Urananreicherung oder des Bundesamts f\u00fcr Justiz zu Verm\u00f6genswerten einer philippinischen Person in der Schweiz. Das Aussendepartement EDA liess Dokumente zu Handels- und Zivilsachen in Taiwan sperren.<\/p>\n<p>In der Regel betr\u00e4gt die verl\u00e4ngerte Schutzfrist ein halbes Jahrhundert, sie kann \u00ababer ausnahmsweise l\u00e4nger dauern\u00bb, erl\u00e4utert Simon Meyer. Dies ist der Fall bei Adoptionsdossiers, die neu auf der Liste stehen und vom Bundesarchiv unter Sperrfrist gestellt sind. Da es \u00abum sehr sensitive Informationen und ein schutzw\u00fcrdiges privates Interesse der betroffenen Personen\u00bb geht, soll die Sperrfrist von 120 Jahren die Ver\u00f6ffentlichung der Informationen vor dem Tod der adoptierten Person verhindern.<\/p>\n<p>Seit ein paar Jahren ist das BAR daran, die Wegsperrliste zu \u00fcberpr\u00fcfen und Begr\u00fcndungen f\u00fcr verl\u00e4ngerte Schutzfristen nach Art. 12.2 zu kontrollieren. Auf der Liste vermerkt sind auch alle Dossiers, die noch nicht validiert worden sind. Diese Inspektion soll auch sicherstellen, dass keine schutzw\u00fcrdigen Informationen online zug\u00e4nglich sind. Gegenw\u00e4rtig entwickelt das Bundesarchiv eine Webplattform f\u00fcr den Online-Zugang zum Archivgut.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Julia Rippstein.\u00a0Auf Druck der \u00d6ffentlichkeit schafft das Bundesarchiv Transparenz \u00fcber Akten, die f\u00fcr 50 und mehr Jahre weggesperrt werden. Eine entsprechende Liste soll k\u00fcnftig halbj\u00e4hrlich publiziert werden.\u00a0 Wiederholt verlangte \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch\u00a0gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Geschichte (SGG) die Liste der archivierten Verwaltungsakten, die von Bundesstellen wegen schutzw\u00fcrdigen Interessen unter eine verl\u00e4ngerte Schutzfrist gestellt sind. 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