{"id":10471,"date":"2019-04-28T22:22:45","date_gmt":"2019-04-28T21:22:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=10471"},"modified":"2019-04-29T14:21:06","modified_gmt":"2019-04-29T13:21:06","slug":"bgo-streitfall-seco-vs-woz-waffenexporte-woz-gewinnt-vor-bundesgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2019\/04\/bgo-streitfall-seco-vs-woz-waffenexporte-woz-gewinnt-vor-bundesgericht\/","title":{"rendered":"So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10473\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-10473 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/04\/ruag_2.gif\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" \/> Ausgangspunkt: Recherche zu einer Ruag-Handgranatenlieferung in den syrischen B\u00fcrgerkrieg. (Foto: SRF)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Jan\u00a0Jir\u00e1t.<\/em> <strong>Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil f\u00fcr mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gef\u00e4llt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen m\u00fcssen ver\u00f6ffentlicht werden.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage dieses Urteils war ein BG\u00d6-Gesuch, das ich f\u00fcr die WOZ im April 2015 stellte. Vier Jahre lang weigerte sich das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) beharrlich, die Liste herauszugeben, weil eine \u00d6ffentlichmachung Gesch\u00e4ftsgeheimnisse tangiere und die aussenpolitischen Interessen der Schweiz beeintr\u00e4chtige.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Dieser Argumentation folgten jedoch weder der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (im August 2016), noch das Bundesverwaltungsgericht (im M\u00e4rz 2018). Trotzdem zog das Seco den Fall ans Bundesgericht weiter.<\/p>\n<p>Letztlich waren vier Punkte entscheidend, dass wir dieses langwierige BG\u00d6-Verfahren erfolgreich gestalten konnten:<\/p>\n<p>Erstens k\u00f6nnen wir WOZ-JournalistInnen uns immer wieder Zeit nehmen f\u00fcr die intensive Auseinandersetzung mit einem Thema \u2013 nicht zuletzt, weil wir eben w\u00f6chentlich und nicht t\u00e4glich erscheinen. Eine solche Recherche ist wichtig, um offene Fragen einzugrenzen und pr\u00e4zise Fragestellungen zu formulieren.<\/p>\n<p>Hintergrund des f\u00fcnfj\u00e4hrigen Rechtsstreits war eine Recherche zu einer Handgranatenlieferung: Im Sommer 2012 wurde publik, dass im syrischen B\u00fcrgerkrieg Handgranaten des bundeseigenen R\u00fcstungskonzerns Ruag aufgetaucht waren. Die Handgranaten waren \u00fcber die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach Syrien gelangt. Dorthin waren sie 2003 und 2004 aus der Schweiz geliefert worden. Die VAE verschenkten einen Teil der Ruag-Granaten jedoch umgehend an Jordanien weiter\u00a0\u2013 angeblich zur Unterst\u00fctzung im Kampf gegen den Terror: ein klarer Verstoss der VAE gegen eine Nichtwiederausfuhrerkl\u00e4rung, die das Land unterzeichnet hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie l\u00e4sst sich die Blackbox knacken?<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle der Waffenexporte fiel mir zunehmend auf, dass jenseits der grossen Namen wie Ruag oder Mowag kaum etwas bekannt ist \u00fcber die hiesigen WaffenexporteurInnen. Das h\u00e4ngt wiederum fundamental mit der restriktiven Informationspolitik des Seco zusammen \u2013 jener Beh\u00f6rde, die f\u00fcr die Kontrollen der Waffenausfuhren zust\u00e4ndig ist. Die Frage war also, wie schaffe ich es, diese Blackbox zu \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Damit sind wir beim zweiten Punkt, dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6). Dieses gew\u00e4hrt den B\u00fcrgerInnen \u2013 und insbesondere auch uns JournalistInnen \u2013 Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung. Das BG\u00d6 ist ein sehr wichtiges Instrument zur Schaffung von Transparenz \u2013 nur ist es f\u00fcr die Beh\u00f6rden leider noch immer keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Das zeigt dieser Fall exemplarisch.\u00a0<\/p>\n<p>Gl\u00fccklicherweise verf\u00fcgte ich bereits vor meiner Waffenexport-Anfrage beim Seco \u00fcber einige Erfahrung mit BG\u00d6-Einsichtsgesuchen. Bei meinem Gesuch ans Seco habe ich mich bewusst gegen die Maximalvariante entschieden: Die Einsicht in jedes einzelne Waffenausfuhr-Gesuch. Stattdessen habe ich nach den Namen aller Firmen gefragt, die ein entsprechendes Gesuch gestellt haben \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie viele Gesuche die Firma stellte, und in welche L\u00e4nder die Waffen ausgeliefert wurden.<\/p>\n<p>Meine \u00dcberlegung dahinter war: Da meine Anfrage nicht auf die einzelnen Gesuche abzielt, wird es f\u00fcr das Seco schwieriger, mit seinem h\u00e4ufig vorgebrachten Argument des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses, Transparenz zu verhindern. Ich wusste aus fr\u00fcheren F\u00e4llen ausserdem, dass die Beh\u00f6rden solche Gesuche zun\u00e4chst oft ablehnen, und sich dann ein (kostenloser) Antrag eine Schlichtungsverhandlung vor dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) lohnt. Der ED\u00d6B leistet meiner Ansicht nach eine wirklich faire und ausgewogene BG\u00d6-Auslegung zwischen den jeweiligen Interessen (Transparenz vs. Gesch\u00e4ftsgeheimnis).<\/p>\n<p><strong>Das Verfahren selbstbewusst durchgezogen<\/strong><\/p>\n<p>Im August 2016 empfahl der ED\u00d6B dem Seco, dass es die von uns angefragt Liste zug\u00e4nglich machen solle. Diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend. Das Seco weigerte sich jedenfalls, die ED\u00d6B-Empfehlung umzusetzen. Uns blieb nun noch die M\u00f6glichkeit, den BG\u00d6-Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Hier kommt Punkt drei ins Spiel: Ab diesem Zeitpunkt braucht es zwingend juristische Expertise. Bei der WOZ ist daf\u00fcr unsere Anw\u00e4ltin Regula B\u00e4hler zust\u00e4ndig, und sie hat eine brillante Arbeit abgeliefert. Sie hat stets alle \u2013 teils kurzen \u2013 Fristen eingehalten und juristisch stichhaltig argumentiert, weshalb das BG\u00d6 im vorliegenden Falle zu unseren Gunsten auszulegen sei. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht wie auch das Bundesgericht st\u00fctzten die Argumentation von Regula B\u00e4hler, das nun vorliegende finale Urteil ist massgeblich ihr zu verdanken.<\/p>\n<p>Schliesslich war der Recherchierfonds unseres F\u00f6rdervereins ProWOZ bereit, die finanziellen Risiken des Verfahrens zu tragen. Dieser vierte Punkt hat entscheidend dazu beigetragen, dass wir den Fall vors Bundesverwaltungs- sowie vors Bundesgericht ziehen konnten. Ohne den Support von ProWOZ h\u00e4tten wir das Verfahren nicht so selbstbewusst durch alle Instanzen gezogen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Jan\u00a0Jir\u00e1t. Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil f\u00fcr mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gef\u00e4llt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen m\u00fcssen ver\u00f6ffentlicht werden.\u00a0 Grundlage dieses Urteils war ein BG\u00d6-Gesuch, das ich f\u00fcr die WOZ im April 2015 stellte. 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