{"id":316,"date":"2011-05-20T09:49:40","date_gmt":"2011-05-20T07:49:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?page_id=316"},"modified":"2025-09-11T13:38:33","modified_gmt":"2025-09-11T11:38:33","slug":"statuten-verein-oeffentlichkeitsgesetz-ch","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/statuten-verein-oeffentlichkeitsgesetz-ch\/","title":{"rendered":"Statuten Verein \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch"},"content":{"rendered":"<h3>Art 1 Name<\/h3>\n<p>Unter der Bezeichnung \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 \u2013 79 ZGB, mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<h3>Art. 2 Zweck und Ziel<\/h3>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die Erstellung und der Unterhalt der Internet-Plattform \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch in Deutsch, Franz\u00f6sisch und Englisch. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz soll dadurch vermehrt genutzt und zu einem griffigen Arbeitsinstrument f\u00fcr Medienschaffende und andere interessierte Kreise werden.<\/p>\n<p>Der Verein vermittelt Knowhow und unterst\u00fctzt soweit m\u00f6glich Medienschaffende und andere interessierte Personen bei ihren Projekten.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt dabei keinen kommerziellen Zweck und strebt insbesondere keinen Gewinn an. Er ist ausschliesslich und unmittelbar gemeinn\u00fctzig ausgerichtet.<\/p>\n<h3>Art 3. Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Der Verein setzt sich aus Aktiv-, Passiv- und G\u00f6nner-Mitgliedern zusammen.\u00a0Aktivmitglieder des Vereins sind Mitglieder des Vereinsvorstands und Angestellte der\u00a0Gesch\u00e4ftsstelle. Passiv- oder G\u00f6nnermitglied des Vereins kann werden, wer ein legitimes\u00a0Interesse an der \u00d6ffentlichkeit amtlicher Dokumente darlegt, insbesondere \u00a0Medienschaffende sowie interessierte Personen aus Lehre, Forschung und\u00a0Dokumentation.\u00a0Passiv- und G\u00f6nnermitglieder haben kein Stimmrecht. Juristische Personen k\u00f6nnen\u00a0einzig G\u00f6nnermitglied werden.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsstatuten anzuerkennen, den Zweck des\u00a0Vereins zu f\u00f6rdern und die Anordnungen des Vorstandes sowie die Beschl\u00fcsse der\u00a0Mitgliederversammlung zu beachten.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Dieser kann die Aufnahme\u00a0aus sachlichen Gr\u00fcnden verweigern, insbesondere wenn sie dem Vereinszweck\u00a0zuwiderl\u00e4uft.<\/p>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit m\u00f6glich und muss dem Vorstand schriftlich\u00a0mitgeteilt werden. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch einen Beschluss\u00a0der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit ohne Angaben von Gr\u00fcnden\u00a0ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h3>Art. 4 Mittel<\/h3>\n<p>Die Einnahmequellen des Vereins k\u00f6nnen sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Spenden und Zuwendungen<\/li>\n<li>Sponsoringbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Art. 5 Organisation<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich t\u00e4tig und haben grunds\u00e4tzlich nur Anspruch auf Entsch\u00e4digung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.<\/p>\n<h3>Art. 6 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung tritt j\u00e4hrlich mindestens einmal zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung k\u00f6nnen der Vorstand oder 1\/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter Angabe der Traktanden zu erfolgen. Es wird ein Protokoll gef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>Art. 7 Aufgaben<\/h3>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Gesch\u00e4fte:<\/p>\n<ul>\n<li>Sie entscheidet \u00fcber die Kompetenzen des Vorstandes<\/li>\n<li>Sie w\u00e4hlt den Vorstand<\/li>\n<li>Sie nimmt Kenntnis von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins<\/li>\n<li>Sie regelt die Zeichnungsberechtigung<\/li>\n<li>Sie entscheidet \u00fcber Statuten\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Sie entscheidet \u00fcber die vom Vorstand unterbreiteten Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Sie setzt m\u00f6gliche Mitgliederbeitr\u00e4ge fest<\/li>\n<li>Sie entscheidet mit Zweidrittelsmehrheit \u00fcber Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Art. 8 Vorstand<\/h3>\n<p>Der Vorstand besorgt die laufenden Gesch\u00e4fte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Gesch\u00e4fte an das Pr\u00e4sidium zu delegieren. Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Der Vorstand besteht aus h\u00f6chstens neun Mitgliedern. Das Pr\u00e4sidium besorgt die laufenden Gesch\u00e4fte, die ihm der Vorstand \u00fcbertr\u00e4gt und leitet die Versammlungen. Das Pr\u00e4sidium hat dar\u00fcber Rechenschaft gegen\u00fcber dem Vorstand und der Generalversammlung abzulegen. Der Vorstand konstituiert sich selbst.<\/p>\n<h3>Art. 9 Haftung<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<h3>Art. 10 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsverm\u00f6gen ist einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<h3>Art. 11 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Der Verein ist gemeinn\u00fctzig.\u00a0Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinn\u00fctzigkeit oder \u00f6ffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Im Falle einer Aufl\u00f6sung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinn\u00fctzigkeit oder \u00f6ffentlichen Zwecks befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bern, den 11. September 2025<\/p>\n<p><em>Hansj\u00fcrg Zumstein, Titus Plattner, Bastien von Wyss, Tina Berg, Diarra Diaw, Lukas M\u00e4der, Florence Vuichard<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Art 1 Name Unter der Bezeichnung \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 \u2013 79 ZGB, mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Zweck und Ziel Der Zweck des Vereins ist die Erstellung und der Unterhalt der Internet-Plattform \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch in Deutsch, Franz\u00f6sisch und Englisch. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz soll dadurch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-316","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/316","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=316"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/316\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18655,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/316\/revisions\/18655"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=316"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}