{"id":15168,"date":"2023-03-30T15:47:54","date_gmt":"2023-03-30T14:47:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?page_id=15168"},"modified":"2023-06-28T09:22:00","modified_gmt":"2023-06-28T08:22:00","slug":"gute-praxis","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/gute-praxis\/","title":{"rendered":"Gute Praxis"},"content":{"rendered":"<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-14519\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/03\/die_gute_praxis_d_webheader-transp.png\" alt=\"\" width=\"844\" height=\"160\" \/><\/p>\n<p>Der vorliegende Leitfaden richtet sich sowohl an die \u00f6ffentlichen Verwaltungen und Beh\u00f6rden als auch an die Medienschaffenden in der Schweiz. Er tr\u00e4gt dazu bei, die \u00d6ffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen zu einem praxistauglichen Instrument f\u00fcr Journalistinnen und Journalisten zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><div id=\"accordion-1\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong><b>EINF\u00dcHRUNG<\/b><\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Verwaltung und Medien verfolgen unterschiedliche Interessen. Die Verwaltung hat eine Informationspflicht gegen\u00fcber B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowie den Medien. Gleichzeitig muss sie den Pers\u00f6nlichkeits- und Datenschutz sicherstellen. Medien nehmen als Vierte Gewalt eine Kontrollfunktion wahr und haben ein Interesse an best\u00e4tigten Informationen, um eine seri\u00f6se Berichterstattung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Ziel des Leitfadens ist es, eine gute Umsetzung der \u00d6ffentlichkeitsgesetze zu etablieren, das Vertrauen zwischen Verwaltung und Medien zu st\u00e4rken und damit einen Beitrag zur Sicherstellung eines Journalismus von hoher Qualit\u00e4t zu leisten.<\/p>\n<p>Voraussetzung daf\u00fcr sind gut eingespielte Prozesse in Verwaltungen und Redaktionen, die eine professionelle Handhabe des \u00d6ffentlichkeitsprinzips erlauben und den administrativen und juristischen Aufwand auf beiden Seiten in einem verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Rahmen halten. Wichtig ist, dass die Verwaltung bei der Beantwortung von Zugangsgesuchen \u00fcber eine gut funktionierende Gesch\u00e4ftsverwaltung verf\u00fcgt und ihre IT-Systeme so ausgestaltet sind, dass Auswertungen und Ausz\u00fcge mit wenig Aufwand generiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auf Bundesebene sind Dokumente der Bundesverwaltung seit 2006 grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Dies ist im Bundesgesetz \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (\u00d6ffentlichkeitsgesetz, BG\u00d6) festgehalten. Auch die meisten Kantone haben das \u00d6ffentlichkeitsprinzip eingef\u00fchrt. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich teilweise stark.<\/p>\n<p>Zweck der \u00d6ffentlichkeitsgesetze ist es, das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit in die staatlichen Institutionen zu f\u00f6rdern und eine demokratische Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die \u00d6ffentlichkeitsgesetze haben sich zu einem wichtigen Recherchemittel f\u00fcr Medienschaffende entwickelt. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der journalistischen Beitr\u00e4ge, die mit einem \u00d6ffentlichkeitsgesetz des Bundes oder eines Kantons realisiert wurden, deutlich zugenommen. Dabei konnte immer wieder auch auf Missst\u00e4nde aufmerksam gemacht werden.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>LEITFADEN VERWALTUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche Verwaltung hat eine Informationspflicht gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung und den Medien. Gest\u00fctzt auf unsere demokratische Verfassung und auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ist sie verpflichtet, wahrheitsgetreu, sachlich und aktuell \u00fcber Beschl\u00fcsse und Belange von \u00f6ffentlichem Interesse zu orientieren. Dabei ist sie sich der wichtigen staatspolitischen Funktion bewusst, welche die Medien als Vierte Gewalt wahrnehmen.<\/p>\n<p><div id=\"accordion-2\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong>1. Umgang mit Informationen<\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.1 Verwaltungen informieren \u00fcber die f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Informationsgesetze zust\u00e4ndigen Ansprechpersonen und machen vorhandene Kommunikationskonzepte \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>1.2 Gest\u00fctzt auf ihre Informationspflicht und auf das \u00d6ffentlichkeitsprinzip beantwortet die Verwaltung Medienanfragen rasch und dienstleistungsorientiert. Sie geht dabei von der Pr\u00e4misse aus, dass grunds\u00e4tzlich alle \u00f6ffentlich relevanten Akten und Vorg\u00e4nge in der Verwaltung zug\u00e4nglich sind. Will die Verwaltung eine Information vertraulich behandeln, muss sie dies begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>1.3 Ist es der Verwaltung aus sch\u00fctzenswerten privaten oder \u00f6ffentlichen Interessen nicht m\u00f6glich, bestimmte Informationen, Dokumente oder Daten herauszugeben, orientiert sie die anfragenden Medienschaffenden dar\u00fcber. Halten diese an der Herausgabe fest, weist die Verwaltung auf die M\u00f6glichkeit eines Zugangsgesuchs gem\u00e4ss \u00d6ffentlichkeitsgesetz hin.<\/p>\n<p>1.4 Die Verwaltung informiert Medienschaffende soweit rechtlich zul\u00e4ssig m\u00f6glichst rasch \u00fcber die vorhandenen Dokumente zu einem Thema, damit Zugangsgesuche pr\u00e4zis gestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>1.5 Verwaltungen publizieren \u00f6ffentlich relevante Informationen, Dokumente und Datens\u00e4tze proaktiv.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><div id=\"accordion-3\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong>2. Umgang mit Zugangsgesuchen<\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.1 Die f\u00fcr die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes Verantwortlichen verf\u00fcgen \u00fcber die erforderlichen Fachkenntnisse oder k\u00f6nnen auf entsprechende Wissenstr\u00e4gerinnen und<br \/>\n-tr\u00e4ger zugreifen.<\/p>\n<p>2.2 Der Eingang eines Zugangsgesuchs wird schriftlich best\u00e4tigt. Gesuche werden m\u00f6glichst zeitnah behandelt. Die Gesuchstellenden werden \u00fcber allf\u00e4llige Verz\u00f6gerungen oder Verl\u00e4ngerungen von Fristen informiert.<\/p>\n<p>2.3 Die Verwaltung nimmt bei offenen Fragen und weitgefassten Zugangsgesuchen Kontakt mit Gesuchstellenden auf, etwa zur Kl\u00e4rung gew\u00fcnschter Informationen.<\/p>\n<p>2.4 Die Verwaltung h\u00e4lt Dokumente und Daten nur dann zur\u00fcck, wenn sie nachweisen kann, dass dies rechtm\u00e4ssig ist. Sie begr\u00fcndet ihre Entscheide nachvollziehbar und gest\u00fctzt auf die rechtlichen Grundlagen und die Rechtspraxis. Im Entscheid weist sie auf den Rechtsmittelweg hin. Schw\u00e4rzungen in Dokumenten und L\u00f6schungen in Datens\u00e4tzen werden nachvollziehbar begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>2.5 Werden Geb\u00fchren erhoben, wird der oder die Gesuchstellende vorg\u00e4ngig dar\u00fcber informiert, der Aufwand belegt und gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtspraxis und den kantonalen Vorgaben in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>2.6 Es ist hilfreich, wenn die Verwaltung auf Wunsch den Kontext der herausgegebenen Dokumente erl\u00e4utert, soweit der Aufwand daf\u00fcr verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><\/div>\n<div class=\"infobox\"><strong>LEITFADEN MEDIENSCHAFFENDE<\/strong><\/p>\n<p>Die Medien spielen als Vierte Gewalt bei der Meinungsbildung der Bev\u00f6lkerung eine wichtige Rolle. Damit sie diese Aufgabe wahrnehmen k\u00f6nnen, verf\u00fcgen sie \u00fcber einen privilegierten Zugang zu Beh\u00f6rden und Verwaltung. Sie tragen somit eine besondere Verantwortung daf\u00fcr, mit Fakten und Informationen gewissenhaft und sorgf\u00e4ltig umzugehen.<\/p>\n<p><div id=\"accordion-4\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong>1. Vorbereitung<\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>1.1 Medienschaffende informieren sich \u00fcber M\u00f6glichkeiten und Grenzen der \u00d6ffentlichkeitsgesetze.<\/p>\n<p>1.2 Medienschaffende bereiten sich auf Anfragen bei Verwaltungen gewissenhaft vor. Sie kennen die \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen zum Thema, das sie recherchieren.<\/p>\n<p>1.3 Bevor Medienschaffende ein Zugangsgesuch stellen, verlangen sie die ben\u00f6tigten Daten oder Dokumente bei der zust\u00e4ndigen Medienstelle.<\/p>\n<p>1.4 Erachten Medienschaffende ein Zugangsgesuch f\u00fcr n\u00f6tig, holen sie bei der Verwaltung im Vorfeld Informationen zu den vorhandenen Dokumenten und Datensammlungen ein und stellen ein inhaltlich m\u00f6glichst pr\u00e4zises Gesuch.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><div id=\"accordion-5\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong>2. Umgang mit Zugangsgesuchen<\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>2.1 Nach der Gesucheinreichung bleiben Medienschaffende mit den Verwaltungsstellen in Kontakt. Auch nachtr\u00e4glich kann ein Zugangsgesuch allenfalls so eingegrenzt werden, dass sich der Aufwand f\u00fcr die Verwaltung verringert und eine Behandlung rascher m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>2.2 Bei einer ablehnenden Haltung der Verwaltung bem\u00fchen sich Medienschaffende, auf dem Verhandlungsweg eine Einigung mit den Beh\u00f6rden zu erzielen \u2013 allenfalls auch mithilfe einer Schlichtungsbeh\u00f6rde. Bleibt die Weigerung der Verwaltung nicht nachvollziehbar, ist die Einsichtnahme in Dokumente gegebenenfalls vor Gericht zu erk\u00e4mpfen.<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><div id=\"accordion-6\" class=\"accordion\"><div class=\"scrollto-offset\"><\/div><div class=\"accordion-control\"><span class=\"accordion-trigger\"><\/span> <strong>3. Umgang mit Informationen<\/strong><\/div><div class=\"accordion-content\"><\/p>\n<p>3.1 Medienschaffende ordnen die von Beh\u00f6rden und Verwaltung erhaltenen Informationen wahrheitsgetreu ein, h\u00f6ren Betroffene an, insbesondere solche, gegen die Vorw\u00fcrfe erhoben werden. Auch im Umgang mit Beh\u00f6rdendokumenten halten sich Medienschaffende an den vom Schweizer Presserat formulierten Journalistenkodex.<\/p>\n<p>3.2 Verweigert eine Verwaltung die Einsichtnahme in Dokumente und Daten ohne nachvollziehbare Gr\u00fcnde, kann diese Verwaltungspraxis \u00f6ffentlich thematisiert werden.<\/p>\n<p><em>Version April 2023<\/em><\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><\/div>\n<div class=\"infobox\"><\/p>\n<p><strong>Die Arbeitsgruppe<\/strong><\/p>\n<p>Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus Verwaltung, Medien und Lehre hat die vorliegenden Gute-Praxis-Leitlinien ausgearbeitet.\u00a0<\/p>\n<p><div class=\"infobox-more\"><button class=\"info-plus\" type=\"button\"><\/button><div class=\"infobox-inner\"><\/p>\n<p>Am Leitfaden mitgearbeitet haben: Dennis B\u00fchler (Republik\/Schweiz. Presserat), Walter Langenegger (ehem. Leiter Informationsdienst Stadt Bern), Adis Merdzanovic (ZHAW School of Management and Law),\u00a0\u00a0Alessia\u00a0 C. Neuroni (Digitale Verwaltung &amp; E-Government Kanton Z\u00fcrich), Judith Petermann B\u00fcttler (Beauftragte f\u00fcr Information und Datenschutz Kanton Solothurn), Christian Pleisch (Gemeinde Bassersdorf, Verwaltungsdirektor), Eva Hirschi (Projektmitarbeiterin \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch), Martin Stoll (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><\/div><\/div><\/p>\n<p><\/div>\n<div class=\"hinweis\">Der Leitfaden kann als PDF <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2023\/03\/die_gute_praxis_d.pdf\">hier<\/a> heruntergeladen oder als Faltblatt gratis bestellt werden: <em><a href=\"mailto:&#105;n&#102;o&#64;&#111;effe&#110;tli&#99;h&#107;ei&#116;sges&#101;&#116;&#122;&#46;&#99;&#104;\">&#105;n&#102;o&#64;&#111;effe&#110;tli&#99;h&#107;ei&#116;sges&#101;&#116;&#122;&#46;&#99;&#104;<\/a><\/em> <\/div><div class=\"clear\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-15168","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15168","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15168"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15168\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15176,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15168\/revisions\/15176"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15168"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}