{"id":12,"date":"2011-05-08T14:04:20","date_gmt":"2011-05-08T14:04:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?page_id=12"},"modified":"2021-03-04T10:11:24","modified_gmt":"2021-03-04T09:11:24","slug":"fragen-antworten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/fragen-antworten\/","title":{"rendered":"Fragen &amp; Antworten"},"content":{"rendered":"<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-10945\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/09\/Fragen_Antworten_2.png\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/09\/Fragen_Antworten_2.png 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2019\/09\/Fragen_Antworten_2-300x169.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/>Was ist das \u00d6ffentlichkeitsgesetz?<\/h3>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz r\u00e4umt jeder Person das Recht ein, Einsicht in Dokumente der Bundesverwaltung zu nehmen. Das Gesetz sowie die Verordnung regeln diese Einsicht im Detail und z\u00e4hlen die Ausnahmen auf, in denen eine Beh\u00f6rde die Einsicht verweigern kann.<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Was kostet ein Einsichtsgesuch? <\/strong><\/h3>\n<p>Mit dem Antrag auf Einsicht in ein amtliches Dokument entstehen noch keine Kosten. Grunds\u00e4tzlich kann eine Beh\u00f6rde den Aufwand f\u00fcr die Bearbeitung eines Gesuchs in Rechnung stellen, sofern der Aufwand 100 Franken \u00fcbersteigt. Ist dies zu erwarten, muss die\u00a0Beh\u00f6rde den Antragssteller aber informieren.\u00a0<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Haben Medienschaffende besondere Rechte?<\/h3>\n<p>Die Beh\u00f6rden m\u00fcssen auf die besonderen Bed\u00fcrfnisse der Medien R\u00fccksicht nehmen. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausf\u00fchrt, gilt dies insbesondere f\u00fcr die Geb\u00fchrenerhebung. Nach der Allgemeinen Geb\u00fchrenverordnung kann\u00a0auf die Erhebung von Geb\u00fchren <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/allgemeine-gebuhrenverordnung\/\">verzichtet werden<\/a>, wenn ein \u00fcberwiegendes Interesse an der Dienstleistung besteht. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/umsetzung-des-offentlichkeitsprinzips-in-der-bundesverwaltung\/\">empfiehlt<\/a> denn auch, dass die vor dem Inkrafttreten des BG\u00d6 weit verbreitete Praxis der kostenlosen Bearbeitung von Einsichtsgesuchen durch Medien beibehalten wird. \u00a0Die\u00a0Generalsekret\u00e4renkonferenz\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bk.admin.ch\/themen\/07075\/07084\/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCIdIR,gGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--\">empfiehlt<\/a>\u00a0bei Medienschaffenden eine Geb\u00fchrenreduktion von 50 Prozent.<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Kann <\/strong>\u00d6ffentlichkeitsgesetz<strong>.ch meinen Antrag sehen?<\/strong><\/h3>\n<p><em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> hat strikte Datenschutzrichtlinien. Daten, welche im Zusammenhang mit der Verwaltung von Einsichtsgesuchen bei uns anfallen, dienen nur der technischen Abwicklung. Eine weitere Verwendung ist ausgeschlossen. Diese Daten werden keinen Dritten zur Kenntnis gebracht und von uns auch nicht eingesehen. Wer auf sicher gehen will, dass sein Antrag auf <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> keine Datenspuren hinterl\u00e4sst, hat die M\u00f6glichkeit, einen Antrag an ein Amt direkt \u00fcber die rtf-Funktion auf seine Arbeitsstation herunterzuladen und nicht im Nutzerkonto zu speichern. Der Inhalt und die Zieladresse dieser Antr\u00e4ge werden dann nicht gespeichert und nach dem Download automatisch gel\u00f6scht. Mehr dazu in unseren <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/datenschutz\/\">Datenschutzrichtlinien<\/a>.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>F\u00fcr welche \u00c4mter gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz?<\/h3>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz gilt f\u00fcr die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung. Zur zentralen Bundesverwaltung geh\u00f6ren die Bundeskanzlei sowie die Departemente und deren Generalsekretariate, Gruppen und \u00c4mter. Zur dezentralen Bundesverwaltung geh\u00f6ren beispielsweise das Schweizerische Heilmittelinstitut, das Institut f\u00fcr Geistiges Eigentum und die Beh\u00f6rdenkommissionen wie die Wettbewerbskommission oder die Unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz. Eine Auflistung der Einheiten der Bundesverwaltung findet sich \u00a0im Anhang zur <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/172_010_1\/index.html\">Regierungs- und Verwaltungsverordnung<\/a>.<\/p>\n<p>Die Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung sind dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz nicht vollst\u00e4ndig unterstellt: Als amtliche Unterlagen gelten nur diejenigen, welche der Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe dienen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz auch f\u00fcr das Parlament?<\/h3>\n<p>Das Parlament hat sich vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen.\u00a0Hingegen gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz f\u00fcr die Parlamentsdienste insoweit, als dass sie nicht unmittelbar f\u00fcr die Bundesversammlung und deren Organe t\u00e4tig sind.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz f\u00fcr die Gerichte des Bundes?<\/h3>\n<p>Auf die Dokumente eines Gerichtsverfahrens ist das \u00d6ffentlichkeitsgesetz nicht anwendbar. Hingegen gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz f\u00fcr Gerichte des Bundes, soweit diese administrative Aufgaben \u00fcbernehmen. Es gilt zudem f\u00fcr das Bundesgericht, soweit dieses Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht \u00fcber das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht erf\u00fcllt.<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Gilt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz f\u00fcr bundesnahe Betriebe?<\/strong><\/h3>\n<p>Bundesnahe Betriebe wie Post, SBB, suva oder Schweizerischer Nationalfonds sind insofern dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz unterstellt, als dass sie Verf\u00fcgungen im Sinn des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Kann ich mit dem BG\u00d6 die Protokolle des Bundesrats einsehen?<\/h3>\n<p>Nein. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz bestimmt, dass die Verhandlungen des Bundesrates sowie das Mitberichtsverfahren nicht \u00f6ffentlich sind.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Wie lange dauert es, bis ein Gesuch beantwortet ist?<\/h3>\n<p>Das Gesetz schreibt vor, dass ein Einsichtsgesuch innert 20 Tagen behandelt werden muss. F\u00fcr Medienschaffenden sind k\u00fcrzere Fristen m\u00f6glich: Laut \u00d6ffentlichkeitsverordnung muss die Beh\u00f6rde bei der Bearbeitung von Gesuchen, die von Medienschaffenden gestellt werden, \u00absoweit m\u00f6glich R\u00fccksicht auf die zeitliche Dringlichkeit der Berichterstattung\u00bb nehmen. Es ist m\u00f6glich, dass ein BG\u00d6-Gesuch in einem einzigen Tag entschieden wird.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Welche Dokumente m\u00fcssen mir zug\u00e4nglich gemacht werden?<\/h3>\n<p>Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz gilt f\u00fcr amtliche Dokumente die ab dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind. Ein Dokument kann in Papier- oder in elektronischer Form bestehen. Es k\u00f6nnen also auch E-Mails oder ganze Datensammlungen gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz\u00a0 herausverlangt werden. Ein Dokument muss \u201efertig gestellt\u201c sein. Indizien daf\u00fcr, dass ein Dokument fertiggestellt ist, sind beispielsweise die Unterschrift oder die \u00dcbermittlung an eine andere Beh\u00f6rde. Ein ausschliesslich zum pers\u00f6nlichen Gebrauch bestimmtes Dokument f\u00e4llt nicht unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Darunter fallen beispielsweise Notizen, welche der Verfasser ausschliesslich f\u00fcr sich aufgeschrieben hat. Werden diese Notizen jedoch an andere Personen weitergeleitet, werden sie zu amtlichen Dokumenten.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Welche Dokumente m\u00fcssen mir nicht herausgegeben werden?<\/h3>\n<p>Wo die innere Sicherheit der Schweiz oder aussenpolitischen Interessen gef\u00e4hrdet\u00a0 w\u00fcrden, h\u00f6rt die Transparenz der Bundesverwaltung definitiv auf. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz sch\u00fctzt auch Gesch\u00e4ftsgeheimnisse. Wenn die freie Willensbildung eines Gremiums durch eine Akteneinsicht \u201ewesentlich\u00a0 beeintr\u00e4chtigt\u201c wird, muss keine Einsicht gew\u00e4hrt werden. Diese und weitere Ausnahmen sind in Artikel 7\u00a0 des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes definiert. Diese Grenzen der Transparenz sind fliessend und werden im Schlichtungsverfahren des Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) laufend neu definiert.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Unterstehen vertraulich klassifizierte Dokumente dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz?<\/h3>\n<p>Auch geheim oder vertraulich klassifizierte Dokumente k\u00f6nnen zug\u00e4nglich gemacht werden. Die Beh\u00f6rden m\u00fcssen bei einem solchen Gesuch \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Klassifizierung noch gerechtfertigt ist. Ist sie es nicht, kann ein Dokument entklassifiziert und zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Was alles muss in einem Einsichtsgesuch stehen?<\/h3>\n<p>Das Gesuch muss so formuliert sein, das die Beh\u00f6rde das gew\u00fcnschte Dokument finden kann. Die Beh\u00f6rde muss die Gesuchstellenden beim Finden eines Dokuments unterst\u00fctzen. Um ein Dokument zu identifizieren, ist es m\u00f6glich, von einer Beh\u00f6rde einen Auszug aus ihrem Gesch\u00e4ftsverwaltungssystems zu verlangen. Auf eine Begr\u00fcndung des Einsichtsgesuchs kann verzichtet werden.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Was kann ein Amt in einem Dokument schw\u00e4rzen?<\/h3>\n<p>Alle Passagen, welche nicht unter das \u00d6ffentlichkeitsgesetz fallen. Bereiche zum Beispiel, in denen Gesch\u00e4ftsgeheimnisse von Dritten oder die Privatsph\u00e4re von Involvierten betroffen sind. Schw\u00e4rzungen m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Wenn Zweifel daran bestehen, kann der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) in einem Schlichtungsantrag aufgefordert werden, die Rechtm\u00e4ssigkeit der Schw\u00e4rzungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Was ist, wenn mir ein Amt die Einsicht in ein Dokument verweigert?<\/h3>\n<p>Wer mit dem BG\u00d6-Entscheid einer Beh\u00f6rde oder Kommission nicht einverstanden ist, kann beim\u00a0 Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) einen Schlichtungsantrag einreichen. Dieses Verfahren ist gratis, kostet aber viel Zeit. Erst nach Monaten ist mit einem Entscheid zu rechnen. Schlichtungsverfahren sind aber wichtig f\u00fcr die Entwicklung der Transparenz-Spielregeln. N\u00e4chste Rekursinstanzen sind das Bundesverwaltungs- und danach das Bundesgericht.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Welche Gesetztestexte regeln die Transparenz der Bundesverwaltung?<\/h3>\n<p>Neben\u00a0 dem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/gesetz\/\">\u00d6ffentlichkeitsgesetz<\/a> und der \u00d6ffentlichkeitsverordnung ist auch\u00a0die <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/05\/botschaft_bundesrat_oeffentlichkeitsgesetz.pdf\">Botschaft zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz<\/a> relevant. Die Bundesbeh\u00f6rden orientieren sich bei der praktischen Umsetzung des Gesetztes zudem an den <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/schlichtungen\/\">Schlichtungsentscheiden<\/a> des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) und den <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2021\/03\/umsetzung_des_oeffentlichkeitsprinzipsinderbundesverwaltunghaeuf.pdf\">Richtlinien des Bundesamtes f\u00fcr Justiz und des Eidgen\u00f6ssischen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten<\/a>.<\/p>\n<hr \/>\n<h3>Wie kann ich in einem Kanton ohne \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu amtlichen Dokumenten kommen?\u00a0<\/h3>\n<p>Nebst nationalem und kantonalem Recht gilt f\u00fcr Informationen, die \u2013 im weitesten Sinne \u2013 Umweltthemen betreffen, zus\u00e4tzlich die <em>Aarhus-Konvention<\/em> (UNECE Convention on Access to Information, Public Participation in Decisionmaking and Access to Justice in Environmental Matters), welche die Schweiz im Mai 2014 ratifiziert hat. Der Text der Konvention findet sich <a href=\"http:\/\/www.unece.org\/env\/pp\/treatytext.html\">hier<\/a>. Die Konvention ist auch in Kantonen anwendbar, die das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in ihrem eigenen Recht noch nicht eingef\u00fchrt haben.<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Weitere Fragen beantwortet unsere <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/jusline\/\">JusLine<\/a> gerne. <\/strong><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist das \u00d6ffentlichkeitsgesetz? Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz r\u00e4umt jeder Person das Recht ein, Einsicht in Dokumente der Bundesverwaltung zu nehmen. Das Gesetz sowie die Verordnung regeln diese Einsicht im Detail und z\u00e4hlen die Ausnahmen auf, in denen eine Beh\u00f6rde die Einsicht verweigern kann. Was kostet ein Einsichtsgesuch? 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