Bern
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Bern ist der Pionierkanton: 1995 wurde hier schweizweit erstmals das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt – elf Jahre, bevor der Bund das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft setzte. Appenzell Ausserrhoden, das 1996 folgte, übernahm weite Teile des Berner Gesetzes. Speziell am Berner Gesetz ist, dass auch Entwürfe dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehen. Bern kennt weder einen Öffentlichkeitsbeauftragten noch ein Schlichtungsverfahren.

Gesetz über die Information und die Medienförderung (IGM) des Kantons Bern vom 2. November 1993

Verfassungsartikel Art. 17 Abs. 3 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit 1. Januar 1995
Links Gesetz (deutsch)
Loi (français)
Verordnung (deutsch)
Ordonnance (français)
Kantonaler Öffentlichkeitsbeauftragter Keiner

Eine Ansprechperson ist die Kommunikationsabteilung der kantonalen Verwaltung
Reto Wüthrich
Tel. 031 633 46 47
E-Mail Website

Antrag im Kanton Bern stellen


Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Bern

Roland Gamp, Bernhard Odenhal, Tages-Anzeiger, 08.05.2025

Kontrolleure finden Fliegen und Mäusekot

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat erstmals detaillierte, anonymisierte Daten zu Lebensmittelkontrollen veröffentlicht – bis auf Betriebsebene. Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte «der Landbote» zudem Einsicht in konkrete Strafentscheide nehmen, die teils gravierende Hygienemängel aufzeigen: etwa Mäusekot in einem Berner Betrieb, verdorbene Lebensmittel in einem Solothurner Gartenrestaurant oder grün verfärbte Spareribs in einem Aargauer Betrieb. Diese Beispiele illustrieren, wie stark die Missstände teils sind.

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Blog-Beiträge zum Kanton Bern

14. Februar 2020Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr
11. November 2019«Der hartnäckige Widerstand hat mich überrascht»
23. Februar 2018Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach
02. Juni 2015Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen
24. September 2013Schlaglicht auf die Berner Justiz