Pestizide: So untergräbt die Bauernlobby den Gewässerschutz

Daniel Bütler, K-Tipp, 17.06.2025

Laut Gesetz müssen Bauern seit Anfang 2024 die Menge, den Zeitpunkt und den genauen Ort angeben, wenn sie Pflanzengifte spritzen. Doch auf Druck der Bauern setzten die Behörden das Gesetz nie um. Stattdessen wurde es verwässert. Die Meldepflicht wurde stark abgeschwächt. Protokolle aus dem Bundesamt für Landwirtschaft, die der K-Tipp gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielt, zeigen: Das Bundesamt erarbeitete mit der zuständigen Kommis­sion und dem ­Segen von Guy Parmelin die abgeschwächte Variante, die das Parlament annahm. Dies ermögliche es dem Bundesrat, die Forderungen der Bauern «auf ­Verordnungs­­stufe umzusetzen, ohne das Gesetz ändern zu müssen». Denn die wesentlichen Details der Meldepflicht wie Ort und Zeitpunkt stehen in einer Verordnung, nicht in ­einem Gesetz. Da diese Regelungen auf Verordnungsstufe erfolgen, kann darüber kein Referendum geführt werden.

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