Nos policiers peuvent sortir armés durant leurs loisirs
Dominique Botti, 24 heures, 27.07.2024
Waffenscheine werden im Kanton Waadt nur strengen Bedingungen ausgestellt. Ein Polizist hingegen darf seine persönliche, geladene Dienstpistole bei sich tragen, wenn er ausser Dienst ist. Ist der Beamte in Zivil und privat unterwegs, kann er ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten bewaffnet herumlaufen. Diese bisher unbekannte Erlaubnis existiert seit 2018. «24 heures» konnte gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Dokumenten erlangen, die dies bestätigen.




















