Wie der Bund im Ticket-Streit mit der ÖV-Branche einknickte
Lino Schaeren, Sonntagsblick, 30.06.2024
Wer sein Zugticket in der App eine Sekunde zu spät löst, gilt in der Schweiz als Schwarzfahrer. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) war ursprünglich gegenteiliger Meinung, aber trug plötzlich die zuvor scharf kritisierte Praxis offiziell mit, wonach E-Billette nur gültig sind, wenn sie vor der Abfahrt gelöst wurden. Wie kann das sein? Interne Dokumente, die «Sonntagsblick» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, geben nun Einblick in den Ticket-Streit und zeigen, wie das Bundesamt für Verkehr vor der ÖV-Lobby eingeknickt ist. Bereits in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe einigen sich die Teilnehmenden dann aber als Arbeitshypothese auf die bisherige Regelung.




















