Seco-Chefin übers Vorgehen der EU: «Rechtsstaatlich bedenklich»

Thomas Schlittler, Sonntagsblick, 27.02.2023

«Die Einziehung eingefrorener privater Vermögenswerte widerspricht der Bundesverfassung, der geltenden Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz.» verkündete der Bundesrat jüngst in einer Mitteilung. Die Grundlage für das Statement waren Abklärungen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz. Die rechtliche Analyse dazu lieferte jedoch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte «Sonntagsblick» das Papier einsehen, das Ende Oktober 2022 an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ging. Unterzeichnet wurde es von der Seco-Direktorin Helene Budliger Artieda. Die Ausweitung der Meldepflicht für sanktionierte Personen und Organisationen wird in dem Papier scharf angegriffen. Es wird wird suggeriert, dass die EU eine gesetzliche Grundlage für die strafrechtliche Einziehung von Vermögenswerten schaffen möchte, um zukünftig russische Gelder einziehen zu können.

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