Einzonung von Bauland war unzulässig

Stefanie Garcia Lainez, Badener Tagblatt, 29.12.2025

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz forderte die «Aargauer Zeitung» ein bislang nicht öffentliches Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) heraus, das für die Stadt Klingnau brisant ist. Daraus geht hervor, dass die Einzonung und geplante Überbauung der Obermatte mit rund 25 Einfamilienhäusern unzulässig ist. Die Kommission kommt nach einem Augenschein zum Schluss, dass das Projekt das national geschützte Ortsbild von Klingnau gemäss ISOS schwer beeinträchtigen würde. Die Obermatte sei ein zentraler, letzter grüner Ortsbildhintergrund und dürfe weder überbaut noch weiter entwickelt werden. Laut Gutachten hätte das Gebiet gar nie eingezont werden dürfen. Der Bericht wurde vom Kanton in Auftrag gegeben und widerspricht der bisherigen Planung der Stadt deutlich – politische und rechtliche Folgen sind offen.

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