01.03.2003
Hauptapteilung für die Sicherheit der Kernanlagen Stellungnahme zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz
Nach den Attentaten vom 11. September 2001 hatte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Kernkraftwerksbetreiber beauftragt, eine vertiefte Analyse zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturz vorzunehmen.
2003-03-00_UVEK_HSK_Bericht_Flugzeugabsturz_AKWs.pdf
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