Wir teilen von der Verwaltung losgeeiste Dokumente
Die Früchte, die wir mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes ernten konnten, gehören allen. Deshalb teilen wir hier Dokumente und Datensammlungen. Bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze gilt das Prinzip «access to one, access to all» – es gilt auch für uns.
Dokument | Datum |
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Liste der FVP-berechtigten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs
Auf der Liste der FVP-berechtigten Transportunternmehmen sind die Firm… Mehr… Auf der Liste der FVP-berechtigten Transportunternmehmen sind die Firmen des öffentlichen Verkehrs. Die Liste wurde während Jahren unter Verschluss gehalten. Transportunternehmungen geben an ihre Mitarbeitenden GAs im Wert von schätzungsweise 380 Millionen Franken pro Jahr vergünstigt ab. Profitiert haben im Jahr 2018 101 243 Personen, neben den Angestellten auch Familienangehörige und Rentner. Ausgehandelt wurde das Vereinbarung zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und sechs Personalverbänden. Die Sonntagszeitung berichtete am 10. März 2019 über das Dokument.
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16.01.2019 |
T639 - Bestimmungen über die Fahrvergünstigungen des Personals
Im Tarif 639 regelt ch-direct, die Tariforganisation des öffentlichen … Mehr… Im Tarif 639 regelt ch-direct, die Tariforganisation des öffentlichen Verkehrs der Schweiz, die Rabatte für Mitarbeitende. Die Unterlagen sind vor Jahren zur Verschlusssache erklärt worden: «Die Bestimmungen dürfen Drittpersonen weder zur Einsicht vorgelegt noch abgegeben werden», heisst es im 23-seitigen Regelwerk. Transportunternehmungen ihren Mitarbeitenden GA im Wert von schätzungsweise 380 Millionen Franken vergünstigt ab. Profitiert haben 101243 Personen, neben den Angestellten auch Familienangehörige und Rentner. Weil Züge auf Hauptverkehrsachsen oft überbesetzt sind, verlangen die geheim gehaltenen Tarifbestimmungen von Bezügern der «Fahrvergünstigung Personal» (FVP) «gegenüber Mitreisenden mit gewöhnlichen Fahrausweisen besondere Rücksicht». Laut dem Tarifdokument geben «FVP-Fahrausweise 1. Klasse bei Platzmangel in der 1. Klasse nur Anspruch auf Beförderung in der 2. Klasse.» Die Sonntagszeitung berichtete am 10. März 2019 über das Dokument.
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09.12.2018 |
Rahmenvereinbarung Fahrvergünstigungen ÖV-Personal 2012
Die Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Persona… Mehr… Die Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Personal des öffentlichen Verkehrs zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr und der Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände regelt Rabatte, welche Mitarbeitenden von Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs auf General und Halbtaxabonnemente gewährt wird. Der Vertrag wurde während Jahren unter Verschluss gehalten. Transportunternehmungen geben an ihre Mitarbeitenden GAs im Wert von schätzungsweise 380 Millionen Franken pro Jahr vergünstigt ab. Profitiert haben im Jahr 2018 101 243 Personen, neben den Angestellten auch Familienangehörige und Rentner. Ausgehandelt wurde das Vereinbarung zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und sechs Personalverbänden. Die Sonntagszeitung berichtete am 10. März 2019 über das Dokument.
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27.08.2012 |
Rahmenvereinbarung Fahrvergünstigungen ÖV-Personal 2007
Die Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Persona… Mehr… Die Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Personal des öffentlichen Verkehrs zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr und der Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände regelt Rabatte, welche Mitarbeitenden von Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs auf General und Halbtaxabonnemente gewährt wird. Der Vertrag wurde während Jahren unter Verschluss gehalten. Transportunternehmungen geben an ihre Mitarbeitenden GAs im Wert von schätzungsweise 380 Millionen Franken pro Jahr vergünstigt ab. Profitiert haben im Jahr 2018 101 243 Personen, neben den Angestellten auch Familienangehörige und Rentner. Ausgehandelt wurde das Vereinbarung zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und sechs Personalverbänden. Die Sonntagszeitung berichtete am 10. März 2019 über das Dokument.
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04.02.2007 |
Die gesperrten Dokumente der Verwaltung
Die Verwaltungsstellen des Bundes sind verpflichtet, im Alltag nicht mehr benötigte archivwürdige Unterlagen und Daten dem Schweizerischen Bundesarchiv zu übergeben. Diese sollten grundsätzlich nach 30 Jahren frei zugänglich sein. Der Bundesrat kann diese aber einer verlängerten Schutzfrist von 50 und mehr Jahren unterstellen, falls ein überwiegendes schutzwürdiges öffentliches oder privates Interesse gegen eine Einsichtnahme spricht. Solche Dossiers müssen jährlich im Anhang 3 der Verordnung zum Archivgesetz aufgelistet werden.
Öffentlich nicht verzeichnet werden diejenigen Unterlagen, welche einzelne Bundesstellen in Anwendung der Ausnahmeklausel 12.2 des Archivgesetzes selber unter eine verlängerte Schutzfrist stellen.
Um die Transparenz über diese Wegsperrklausel zu verbessern, publiziert Öffentlichkeitsgesetz.ch gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) diese Listen regelmässig.
Die Listen der weggesperrten Akten